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Erste Steuererklärung: So meisterst du deine erste Steuererklärung als Selbstständiger

9. Oktober 2025
Lesedauer: 8 Minuten

Deine erste Steuererklärung als Selbstständiger steht an und du bist überfordert? Willkommen im Club! Was als Angestellter noch überschaubar war, wird als Unternehmer plötzlich zur komplexen Aufgabe. Statt einer einfachen Anlage N hast du jetzt Anlagen für Selbstständige, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine Gewinnermittlung.

Viele Gründer unterschätzen den Aufwand – und die Konsequenzen, wenn Fehler passieren. Das Finanzamt versteht bei steuerlichen Pflichten keinen Spaß. Vergessene Fristen, fehlende Unterlagen oder falsche Angaben können richtig teuer werden. Gleichzeitig verschenken viele Selbstständige bares Geld, weil sie nicht alle Möglichkeiten zum Steuersparen nutzen.

In diesem kompakten Ratgeber führe ich dich Schritt für Schritt durch deine erste Steuererklärung als Selbstständiger. Du erfährst, welche Formulare du brauchst, welche Fristen gelten und wie du häufige Fehler vermeidest. Praxisnah, verständlich und ohne unnötiges Steuer-Fachchinesisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht zur Abgabe: Als Selbstständiger musst du jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben – auch bei Verlust oder geringem Einkommen
  • Längere Fristen: Mit Steuerberater bis zu 14 Monate nach Jahresende Zeit, ohne Steuerberater meist bis 31. Juli des Folgejahres
  • Gewinnermittlung: Freiberufler und kleine Gewerbetreibende reichen meist eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ein
  • Vorauszahlungen: Das Finanzamt fordert vierteljährlich Steuer-Vorauszahlungen – plane diese ein!
  • Betriebsausgaben: Fast alles, was du fürs Business kaufst, kannst du absetzen – dokumentiere sauber!

Welche Steuererklärungen musst du abgeben?

Als Selbstständiger hast du nicht nur EINE Steuererklärung, sondern mehrere Komponenten.

Die Einkommensteuererklärung

Das Hauptformular, das jeder abgeben muss. Hier trägst du alle deine Einkünfte ein – aus Selbstständigkeit, aber auch aus anderen Quellen (z.B. Kapitalerträge, Vermietung).

Bestandteile:

  • Mantelbogen: Persönliche Daten, Familienstand, Kontoverbindung
  • Anlage S (für Selbstständige/Freiberufler) ODER Anlage G (für Gewerbetreibende)
  • Anlage EÜR: Die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Die Umsatzsteuererklärung

Wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben – zusätzlich zu den monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen.

Inhalt: Gesamtumsätze des Jahres, erhaltene und gezahlte Umsatzsteuer.

Wichtig: Die Jahres-Umsatzsteuererklärung ist oft eine Korrektur der Voranmeldungen. Differenzen werden nachgezahlt oder erstattet.

Die Gewerbesteuererklärung

Nur für Gewerbetreibende (nicht für Freiberufler!). Du gibst sie ab, auch wenn du unter dem Freibetrag von 24.500 Euro liegst.

Das Finanzamt prüft dann, ob Gewerbesteuer fällig wird. Mehr zur Kleingewerbe-Steuer.

Weitere mögliche Erklärungen

Anlage Vorsorgeaufwand: Krankenversicherung, Altersvorsorge (Rürup-Rente etc.) – steuerlich absetzbar!

Anlage Kind: Falls du Kinder hast

Anlage KAP: Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)

Anlage V: Vermietung und Verpachtung (falls relevant)

Fristen: Bis wann musst du abgeben?

Fristen sind das A und O – verpasste Fristen kosten Geld!

Reguläre Abgabefrist

Ohne Steuerberater: Meist bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Beispiel: Steuererklärung für 2025 muss bis 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein.

Mit Steuerberater: Deutlich länger – oft bis zu 14 Monate nach Jahresende (also bis Ende Februar 2027 für das Jahr 2025).

Das ist ein riesiger Vorteil und ein Grund, warum sich ein Steuerberater oft lohnt!

Fristverlängerung

Schaffst du es nicht rechtzeitig, kannst du eine Fristverlängerung beantragen:

  • Formlos beim Finanzamt
  • Gründe angeben (z.B. Krankheit, fehlende Unterlagen)
  • Meist wird 2-4 Monate Aufschub gewährt

Aber: Spiel nicht mit dem Feuer! Verspätungszuschläge können happig sein (0,25% der Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro/Monat).

Vorauszahlungstermine

Neben der jährlichen Erklärung musst du vierteljährliche Vorauszahlungen leisten:

  1. März
  2. Juni
  3. September
  4. Dezember

Das Finanzamt schätzt deinen Gewinn und fordert Vorauszahlungen. Die werden dann mit der tatsächlichen Steuerlast am Jahresende verrechnet.

Tipp: Lege diese Beträge konsequent zurück! Viele Selbstständige vergessen die Vorauszahlungen und haben dann Liquiditätsprobleme.

Die Gewinnermittlung: EÜR vs. Bilanz

Das Herzstück deiner Steuererklärung ist die Gewinnermittlung.

EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Für die meisten Gründer die relevante Methode. Du darfst die EÜR nutzen, wenn du:

  • Freiberufler bist ODER
  • Gewerbetreibender mit unter 600.000 Euro Umsatz und unter 60.000 Euro Gewinn

Prinzip: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn

Vorteile:

  • Einfach und übersichtlich
  • Keine doppelte Buchführung nötig
  • Weniger Aufwand

Wie funktioniert's?

Alle Betriebseinnahmen zusammenzählen:

  • Umsätze aus Rechnungen
  • Sonstige Einnahmen (Zinsen, Erstattungen)

Alle Betriebsausgaben abziehen:

  • Wareneinkauf, Material
  • Miete, Nebenkosten
  • Versicherungen
  • Fahrzeugkosten
  • Marketing, Werbung
  • Büromaterial, Software
  • Telefon, Internet
  • Fortbildungen
  • Steuerberater
  • Und vieles mehr!

= Gewinn (oder Verlust)

Die EÜR reichst du als Anlage zur Steuererklärung ein. Es gibt ein offizielles Formular, das du ausfüllen musst.

Bilanzierung

Ab bestimmten Grenzen (siehe oben) oder als Kapitalgesellschaft (GmbH) musst du bilanzieren.

Prinzip: Doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV (Gewinn- und Verlustrechnung).

Das ist deutlich komplexer und solltest du mit einem Steuerberater machen. Mehr zur Bilanzierungspflicht.

Was kannst du alles absetzen?

Fast alles, was betrieblich veranlasst ist! Hier die wichtigsten Kategorien:

Klassische Betriebsausgaben

Wareneinkauf/Material: Was du für deine Produkte oder Dienstleistungen brauchst

Büromiete: Auch ein Arbeitszimmer zu Hause (anteilig absetzbar)

Versicherungen: Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Rechtsschutz

Telefon/Internet: Anteilig absetzbar (meist 50-100% je nach Nutzung)

Software: Buchhaltung, Rechnungsprogramme, KI-Tools

Marketing: Website, Social Media Ads, Visitenkarten, Flyer

Fortbildung: Kurse, Seminare, Fachliteratur

Geschäftsreisen: Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung (mit Pauschalen)

Fahrzeugkosten

Du hast zwei Optionen:

  1. Fahrtenbuch-Methode: Alle Kosten absetzen, aber Privatfahrten rausrechnen
  2. 0,30 Euro/km-Pauschale: Nur betriebliche Kilometer absetzen

Mehr zu Firmenwagen und wie du das optimal gestaltest.

Abschreibungen (AfA)

Größere Anschaffungen (über 800 Euro netto) musst du über mehrere Jahre abschreiben:

  • Computer, Laptop: 3 Jahre
  • Büromöbel: 13 Jahre
  • PKW: 6 Jahre
  • Software: 3 Jahre

Beispiel: Laptop für 2.400 Euro gekauft. Du setzt 3 Jahre lang je 800 Euro ab.

Seit 2024 gibt es vereinfachte Regeln und Sofortabschreibungen – informiere dich aktuell oder frag deinen Steuerberater!

Home-Office und Arbeitszimmer

Arbeitszimmer: Wenn du einen separaten Raum ausschließlich betrieblich nutzt, kannst du anteilige Miete, Strom, Internet absetzen.

Home-Office-Pauschale: Seit 2023 gibt's eine Tagespauschale (6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro/Jahr) – auch ohne separates Arbeitszimmer.

Kleinbetragsrechnungen

Rechnungen bis 250 Euro brauchen weniger Pflichtangaben – erleichtert die Dokumentation (z.B. Tankquittungen, Büromaterial).

Was kannst du NICHT absetzen?

Privatausgaben: Kleidung (außer Berufskleidung), private Versicherungen, Hobbys

Geldstrafen: Bußgelder, Strafzettel – nicht absetzbar!

Unangemessen hohe Ausgaben: Luxus-Dinner ohne erkennbaren Geschäftszweck

Geschenke über 35 Euro: Pro Person und Jahr sind max. 35 Euro absetzbar

Praktische Tipps für die Vorbereitung

Gute Vorbereitung ist die halbe Miete!

Belege sammeln und ordnen

Digital oder Papier: Beides ist ok, Hauptsache lückenlos.

Kategorien bilden: Sortiere Belege nach Kategorien (Material, Reisen, Marketing etc.)

Nichts wegwerfen: Bewahre ALLE Belege 10 Jahre auf!

Kassenbuch führen: Bei Bargeschäften Pflicht. Mehr zum Kassenbuch führen.

Bankauszüge: Jeden Monat sichern und abheften

Tools nutzen: Buchhaltungssoftware macht vieles einfacher. Apps können Belege per Foto erfassen.

Jahresabschluss vorbereiten

Offene Forderungen: Welche Rechnungen sind noch nicht bezahlt?

Offene Verbindlichkeiten: Was musst du noch zahlen?

Inventur: Falls du Warenlager hast – zählen und bewerten

Abschreibungen: Liste aller abzuschreibenden Güter

Privatentnahmen: Dokumentiere, was du aus der Kasse genommen hast

Steuerberater: Ja oder Nein?

Pro Steuerberater:

  • Längere Abgabefristen
  • Weniger Fehler
  • Steueroptimierung
  • Zeitersparnis
  • Sicherheit bei Betriebsprüfungen

Contra:

  • Kosten (500-3.000 Euro/Jahr je nach Aufwand)

Unser Tipp: Im ersten Jahr Steuerberater – lernst du, wie's geht. Ab Jahr 2-3 kannst du überlegen, ob du's allein schaffst (bei einfachen Fällen).

Bei der Plan-D-Akademie zeigen wir dir, wie du deine Steuererklärung optimal vorbereitest – mit oder ohne Steuerberater.

Die Steuererklärung ausfüllen: Schritt für Schritt

ELSTER nutzen

Das offizielle Portal der Finanzverwaltung: www.elster.de

Vorteile:

  • Kostenlos
  • Offizielle Plattform
  • Direkte Übermittlung ans Finanzamt
  • Vorausgefüllte Daten (z.B. Sozialversicherungsbeiträge)

Nachteile:

  • Nicht besonders nutzerfreundlich
  • Wenig Erklärungen

Alternativen: WISO Steuer, Taxfix, SteuerGo – kostenpflichtig, aber benutzerfreundlicher mit Hilfestellungen.

Schritt 1: Persönliche Daten

Mantelbogen ausfüllen: Name, Adresse, Bankverbindung, Familienstand.

Schritt 2: Anlage S oder G

Freiberufler: Anlage S. Mehr zur Anmeldung freiberuflicher Tätigkeit.

Gewerbetreibende: Anlage G

Eintragen:

  • Art der Tätigkeit
  • Beginn der Selbstständigkeit
  • Gewinn laut EÜR
  • Besonderheiten (z.B. Investitionsabzugsbetrag)

Schritt 3: Anlage EÜR

Das detaillierte Formular mit allen Einnahmen und Ausgaben.

  • Betriebseinnahmen: Alle Umsätze
  • Betriebsausgaben: Alle Kosten kategorisiert
  • Gewinn: Wird automatisch berechnet

Wichtig: Die Anlage EÜR muss seit einigen Jahren elektronisch übermittelt werden!

Schritt 4: Umsatzsteuer

Wenn umsatzsteuerpflichtig: Jahreserklärung ausfüllen.

  • Summe aller Umsätze
  • Summe aller Vorsteuern
  • Nachzahlung oder Erstattung

Schritt 5: Vorsorgeaufwand

Trage ein:

  • Krankenversicherung (Basis-Schutz absetzbar)
  • Pflegeversicherung
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr zur Rentenversicherung für Selbstständige.

Schritt 6: Absenden

Prüfe nochmal alles, dann: Absenden!

Du bekommst eine Bestätigung und später den Steuerbescheid (kann 3-12 Monate dauern).

Nach der Abgabe: Was passiert jetzt?

Der Steuerbescheid

Das Finanzamt prüft deine Erklärung und schickt dir den Bescheid.

Nachzahlung: Du musst den Betrag innerhalb eines Monats zahlen.

Erstattung: Kommt meist automatisch aufs angegebene Konto.

Prüfe den Bescheid: Fehler sind möglich! Du hast einen Monat Zeit für Einspruch.

Vorauszahlungen anpassen

Das Finanzamt legt neue Vorauszahlungen fest (für das laufende Jahr). Wenn du weißt, dass dein Gewinn niedriger sein wird, kannst du eine Herabsetzung beantragen.

Rücklagen bilden

Wichtig: Lege sofort 30-40% deines Gewinns für Steuern zurück! Das verhindert böse Überraschungen bei Nachzahlungen.

Typische Fehler vermeiden

Fehler 1: Privatausgaben als Betriebsausgaben

Das Finanzamt prüft genau. Private Kosten absetzen = Steuerhinterziehung!

Lösung: Trenne sauber zwischen privat und geschäftlich.

Fehler 2: Keine Belege

Ohne Beleg keine Anerkennung der Ausgabe!

Lösung: Dokumentiere alles lückenlos.

Fehler 3: Fristen verpassen

Verspätungszuschläge und Zinsen kosten Geld.

Lösung: Kalender-Erinnerungen setzen, frühzeitig anfangen.

Fehler 4: Zu niedrige Rücklagen

Nachzahlungen kommen plötzlich und können existenzbedrohend sein.

Lösung: 30-40% jeden Einnahme direkt auf Steuerkonto.

Fehler 5: Umsatzsteuer verwechseln

Die eingenommene Umsatzsteuer gehört NICHT dir – sie gehört dem Finanzamt!

Lösung: Behandle USt als "durchlaufenden Posten", nicht als Einkommen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Muss ich eine Steuererklärung abgeben, auch wenn ich Verlust gemacht habe?

Ja, als Selbstständiger bist du grundsätzlich zur Abgabe verpflichtet – unabhängig davon, ob du Gewinn oder Verlust gemacht hast. Ein Verlust kann sogar vorteilhaft sein: Er wird mit anderen Einkünften verrechnet (z.B. wenn du nebenberuflich selbstständig bist und Gehalt beziehst) oder als Verlustvortrag ins nächste Jahr mitgenommen. Viele Gründer machen in den ersten Jahren Verlust – das ist normal und sollte dem Finanzamt gemeldet werden. Ausnahme: Wenn du gar keine Umsätze hattest und auch nicht offiziell angemeldet warst, musst du nichts abgeben. Aber sobald du beim Finanzamt registriert bist, besteht die Pflicht zur jährlichen Erklärung.

  1. Kann ich als Kleinunternehmer trotzdem viele Ausgaben absetzen?

Absolut! Die Kleinunternehmerregelung (unter 22.000 Euro Umsatz keine Umsatzsteuer) betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer. Du kannst ALLE betrieblichen Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen und damit deinen Gewinn mindern – genau wie "normale" Selbstständige. Der einzige Unterschied: Du kannst keine Vorsteuer aus Einkäufen ziehen. Aber Laptop, Büromaterial, Versicherungen, Fahrtkosten etc. – alles voll absetzbar! Die Gewinnermittlung läuft identisch über die EÜR. Viele Kleinunternehmer denken fälschlicherweise, sie hätten weniger Möglichkeiten – das stimmt nicht. Mehr zur Kleingewerbe-Steuer findest du in unserem Guide.

  1. Wie viel Steuern muss ich als Selbstständiger ungefähr zahlen?

Das ist sehr individuell, aber hier eine grobe Orientierung: Einkommensteuer zahlst du progressiv (0-45% je nach Gesamteinkommen). Bei 30.000 Euro Gewinn ca. 20-25% effektiv, bei 60.000 Euro ca. 30-35%. Gewerbesteuer zahlst du als Gewerbetreibender ab 24.500 Euro Gewerbeertrag (ca. 14-17%). Solidaritätszuschlag fällt bei höheren Einkommen an (5,5% auf die Einkommensteuer). Kirchensteuer wenn du kirchensteuerpflichtig bist (8-9%). Faustregel: Rechne mit 30-40% deines Gewinns für alle Steuern zusammen. Bei 50.000 Euro Gewinn also 15.000-20.000 Euro Steuern. Deshalb: Unbedingt Rücklagen bilden! Die BWA hilft dir, den Gewinn laufend im Blick zu haben.

  1. Was passiert, wenn ich Fehler in der Steuererklärung mache?

Das kommt auf die Art des Fehlers an. Einfache Fehler (Rechenfehler, vergessene Belege) korrigiert das Finanzamt oft selbst oder fordert Nachweise an. Du bekommst dann Gelegenheit zur Stellungnahme. Vorsätzliche Falschangaben (Einnahmen verschweigen, private Ausgaben als betrieblich deklarieren) sind Steuerhinterziehung – Straftat! Konsequenzen: Nachzahlung, Zinsen (6% p.a.), Strafzuschläge, Strafverfahren. Was tun bei Fehlern? Wenn dir nachträglich ein Fehler auffällt: Selbstanzeige beim Finanzamt! Du kannst eine "berichtigte Steuererklärung" einreichen. Bei unverschuldeten Fehlern meist ohne Strafe, nur Nachzahlung + Zinsen. Deshalb: Lieber sorgfältig arbeiten und im Zweifel Steuerberater fragen, als später Probleme bekommen.

  1. Lohnt sich ein Steuerberater für die erste Steuererklärung?

Für die allermeisten: ja! Die Kosten (500-2.000 Euro für's erste Jahr) amortisieren sich meist durch: Steueroptimierung – erfahrene Berater finden Sparpotenziale, die du übersiehst. Zeitersparnis – statt Wochen selbst zu grübeln, gibst du die Unterlagen ab und bekommst fertige Erklärung. Längere Fristen – bis zu 14 Monate statt 7 Monate Zeit. Sicherheit – keine Angst vor Fehlern oder Betriebsprüfungen. Lerneffekt – du siehst, wie's richtig gemacht wird. Ab dem zweiten Jahr kannst du überlegen, ob du's selbst machst (bei einfachen Verhältnissen). Aber fürs erste Jahr: Investition in einen Steuerberater ist Gold wert! Bei der Plan-D-Akademie empfehlen wir: Such dir einen Berater, der Erfahrung mit Gründern hat – der kennt typische Situationen und kann dich gut beraten.

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