
Du stehst vor der Gründung einer Gesellschaft und fragst dich, was in den Gesellschaftsvertrag gehört? Oder du bist bereits Unternehmer und möchtest deinen bestehenden Vertrag überprüfen? Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück jeder Gesellschaft – er regelt die Rechte und Pflichten aller Beteiligten und legt die Spielregeln für euer gemeinsames Unternehmen fest.
Ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag kann späteren Streit vermeiden, Klarheit schaffen und dein Unternehmen auf solide rechtliche Beine stellen. Ein schlecht aufgesetzter Vertrag hingegen kann zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen und sogar die Existenz deines Unternehmens gefährden.
In diesem ausführlichen Ratgeber erfährst du alles, was du über Gesellschaftsverträge wissen musst: von den rechtlichen Grundlagen über die wichtigsten Inhalte bis hin zu praktischen Tipps für die Umsetzung.
Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen, die sich zusammenschließen, um ein gemeinsames Unternehmen zu betreiben. Er bildet die rechtliche Grundlage für die Gesellschaft und regelt alle wichtigen Aspekte des Zusammenwirkens der Gesellschafter.
Der Gesellschaftsvertrag ist nicht nur ein formales Dokument, sondern die "Verfassung" deiner Gesellschaft. Er bestimmt, wie Entscheidungen getroffen werden, wie Gewinne verteilt werden und was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheiden möchte.
Je nach gewählter Unternehmensform gelten unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Bei der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) regelt das GmbH-Gesetz die Grundlagen, und eine notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich. Der Mindestinhalt ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH. Hier ist eine vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll möglich, bei komplexeren Strukturen wird jedoch ein individueller Vertrag benötigt.
Bei der OHG (Offene Handelsgesellschaft) erfolgt die Regelung im Handelsgesetzbuch (HGB). Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, dafür gibt es mehr Gestaltungsfreiheit. Die KG (Kommanditgesellschaft) ist ebenfalls im HGB geregelt, mit der Besonderheit der Unterscheidung zwischen Komplementären und Kommanditisten und speziellen Regelungen für die Haftung.
Das Gesetz regelt nur die grundlegenden Aspekte einer Gesellschaft. Viele wichtige Fragen bleiben offen und werden erst durch den Gesellschaftsvertrag geklärt. Dazu gehören die Art der Entscheidungsfindung, die Gewinnverteilung, das Vorgehen bei Streitigkeiten und die Modalitäten für den Gesellschafteraustritt.
Ohne individuellen Gesellschaftsvertrag greifen nur die gesetzlichen Standardregelungen, die jedoch oft nicht zu deiner spezifischen Situation passen und später zu Problemen führen können.
Ein Gesellschaftsvertrag ist immer dann erforderlich, wenn du eine Gesellschaft gründest. Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag gesetzlich vorgeschrieben. Bei der AG wird eine Satzung als spezielle Form des Gesellschaftsvertrags benötigt.
Bei Personengesellschaften wie OHG und KG ist ein Gesellschaftsvertrag rechtlich nicht zwingend, wird aber dringend empfohlen. Bei der GbR ist er bei längerfristiger Zusammenarbeit unbedingt ratsam, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Auch wenn gesetzlich nicht zwingend erforderlich, ist ein Gesellschaftsvertrag in bestimmten Situationen unverzichtbar. Das gilt bei unterschiedlichen Kapitaleinlagen der Gesellschafter, wenn verschiedene Rollen und Verantwortlichkeiten übernommen werden oder bei komplexeren Geschäftsmodellen und längerfristigen Projekten.
Besonders wichtig wird der Vertrag, wenn externe Investoren beteiligt sind oder Familienmitglieder als Gesellschafter fungieren. In letzterem Fall hilft er dabei, private und geschäftliche Beziehungen klar zu trennen und emotionale Konflikte zu vermeiden.
Die genaue Bezeichnung deiner Gesellschaft und der Sitz müssen eindeutig festgelegt werden. Bei der GmbH muss die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder "GmbH" enthalten sein. Der Gegenstand des Unternehmens sollte präzise beschrieben werden – dabei ist wichtig, dass die Formulierung weder zu eng noch zu weit gefasst wird.
Eine zu enge Formulierung kann später Geschäftserweiterungen erschweren, während eine zu weite Formulierung rechtliche Probleme schaffen kann. Die Dauer der Gesellschaft kann auf unbestimmte Zeit oder befristet festgelegt werden. Bei befristeten Gesellschaften solltest du Verlängerungsoptionen vorsehen.
Alle Gesellschafter müssen mit vollständigen Namen und Adressen aufgeführt werden. Bei Kapitalgesellschaften muss das Stammkapital festgelegt und auf die Gesellschafter aufgeteilt werden. Dabei spielen die Höhe der Einlagen je Gesellschafter, das Verhältnis der Geschäftsanteile zueinander, die Art der Einlagen (Bar- oder Sacheinlagen) und der Zeitpunkt der Einlageleistung eine wichtige Rolle.
Ein praktisches Beispiel für eine ausgewogene Aufteilung könnte so aussehen: Gesellschafter A hält 60 Prozent mit einer Einlage von 18.000 Euro, Gesellschafter B hält 40 Prozent mit einer Einlage von 12.000 Euro, bei einem Gesamtstammkapital von 30.000 Euro.
Die Bestellung der Geschäftsführer muss klar geregelt werden. Du musst festlegen, wer die Gesellschaft führt und vertritt – sind alle Gesellschafter automatisch geschäftsführungsbefugt, wird ein externer Geschäftsführer bestellt, und wie erfolgen Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern?
Die Vertretungsregelung bestimmt, wer die Gesellschaft nach außen vertreten darf. Bei der Einzelvertretungsberechtigung kann jeder Geschäftsführer allein handeln, bei der Gesamtvertretung müssen mehrere Geschäftsführer gemeinsam handeln. Eine gemischte Regelung sieht vor, dass bei bestimmten wichtigen Geschäften eine Gesamtvertretung erforderlich ist.
Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen muss detailliert geregelt werden. Das umfasst die Frage, wer einberufen darf, welche Ladungsfristen gelten und welche Form die Einladung haben muss.
Bei der Beschlussfassung solltest du verschiedene Mehrheitsverhältnisse definieren. Die einfache Mehrheit bedeutet mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen, eine qualifizierte Mehrheit könnte beispielsweise 75 Prozent für wichtige Entscheidungen erfordern. Für besonders wichtige Beschlüsse kann Einstimmigkeit vorgeschrieben werden.
Die Stimm- und Mitwirkungsrechte müssen ebenfalls geklärt werden. Dabei stellt sich die Frage, ob sich Stimmrechte nach Kapitalanteilen richten, ob einzelne Gesellschafter Sonderrechte haben und welche Angelegenheiten Gesellschafterbeschlüsse benötigen.
Die Gewinnverteilung sollte klar geregelt sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Standardregelung sieht eine Verteilung entsprechend der Kapitalanteile vor. Alternative Regelungen können eine leistungsbezogene Verteilung, eine gleichmäßige Verteilung unabhängig von Anteilen oder kombinierte Modelle vorsehen.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Thesaurierung – du solltest festlegen, welcher Teil des Gewinns im Unternehmen verbleibt und welcher ausgeschüttet wird. Diese Entscheidung hat nicht nur finanzielle, sondern auch steuerliche Auswirkungen.
Gesellschafter sollten während ihrer Mitgliedschaft keine konkurrierenden Unternehmen betreiben oder unterstützen. Das Wettbewerbsverbot schützt die Gesellschaft vor Interessenkonflikten und unfairem Wettbewerb durch die eigenen Gesellschafter.
Die Treupflicht verpflichtet alle Gesellschafter, das Gesellschaftsinteresse über persönliche Interessen zu stellen. Bei Verletzung dieser Pflichten solltest du Sanktionen definieren, wie Vertragsstrafen, Schadensersatzforderungen oder den Ausschluss aus der Gesellschaft.
Die Aufnahme neuer Gesellschafter muss geregelt werden. Wichtige Fragen sind: Welche Mehrheit ist für die Aufnahme erforderlich? Wie wird der Wert neuer Anteile bestimmt? Müssen bestehende Gesellschafter ein Vorkaufsrecht haben?
Beim Austritt unterscheidet man zwischen ordentlicher Kündigung mit entsprechender Frist, außerordentlicher Kündigung bei wichtigen Gründen und dem Ausschluss unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Abfindungsregelung ist oft streitträchtig und sollte detailliert geregelt werden. Wichtige Aspekte sind der Stichtag für die Bewertung, die Bewertungsmethode (Substanzwert, Ertragswert, etc.) und die Zahlungsmodalitäten (sofort oder in Raten).
Eine salvatorische Klausel ist unverzichtbar, um die Wirksamkeit des Vertrags auch dann zu gewährleisten, wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten. Diese Klausel stellt sicher, dass der gesamte Vertrag nicht hinfällig wird, wenn einzelne Regelungen rechtlich problematisch sind.
Ein typisches Muster einer salvatorischen Klausel lautet: "Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt."
Mehrdeutige oder ungenaue Formulierungen führen zu Interpretationsspielräumen und späteren Streitigkeiten. Das Problem entsteht oft durch juristischen Fachjargon oder umgangssprachliche Ausdrücke, die rechtlich nicht präzise sind.
Die Lösung liegt in der Verwendung präziser, eindeutiger Sprache. Wichtige Begriffe sollten im Vertrag definiert werden, und eine Prüfung durch einen Anwalt ist unbedingt empfehlenswert. Auch wenn dies zunächst Kosten verursacht, können dadurch später teure Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Typische Lücken in Gesellschaftsverträgen sind fehlende Regelungen für den Tod eines Gesellschafters, unklare Bestimmungen zur Geschäftsführung und unzureichende Gewinnverteilungsregeln. Diese Lücken werden oft erst dann problematisch, wenn der entsprechende Fall eintritt.
Die Lösung liegt in der systematischen Verwendung einer Checkliste aller wichtigen Vertragspunkte. Diese sollte alle denkbaren Szenarien abdecken und sorgfältig abgearbeitet werden.
Viele Gesellschaftsverträge enthalten Abfindungsklauseln, die in der Praxis nicht funktionieren. Das kann daran liegen, dass die Bewertungsmethoden unrealistisch sind oder die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gesellschaft nicht berücksichtigt wurde.
Die Lösung besteht in der Planung realistischer Bewertungsverfahren, der Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft und dem Vorsehen von Ratenzahlungsoptionen.
Der Gesellschaftsvertrag hat erhebliche steuerliche Auswirkungen, die oft übersehen werden. Das betrifft besonders Sacheinlagen, besondere Gewinnverteilungsregeln und komplexe Gesellschafterstrukturen.
Die Lösung liegt in der zusätzlichen Prüfung des Vertrags durch einen Steuerberater. Diese Investition lohnt sich besonders bei komplexeren Strukturen und kann teure steuerliche Überraschungen vermeiden.
Bevor du zum Notar gehst, solltest du mit allen Gesellschaftern die grundsätzliche Ausrichtung besprechen. Dazu gehören die Ziele des Unternehmens, die gewünschte Art der Zusammenarbeit und die Rollen, die jeder Gesellschafter übernehmen soll.
Die finanziellen Aspekte müssen ebenfalls vorab geklärt werden: die Höhe der Einlagen, die Gewinnverteilung und die Haftung für Verluste. Auch organisatorische Fragen wie die Geschäftsführung, Entscheidungsprozesse und Gesellschafterrechte sollten im Vorfeld durchgesprochen werden.
Musterverträge können eine gute Grundlage sein, haben aber ihre Grenzen. Sie sind kostengünstig und schnell verfügbar, enthalten die wichtigsten Standardregelungen und bieten eine gute Orientierung für eigene Überlegungen.
Allerdings berücksichtigen sie nicht deine spezielle Situation, können wichtige Punkte übersehen und sind oft zu allgemein gehalten. Die Empfehlung lautet daher: Nutze Musterverträge als Ausgangspunkt, aber passe sie unbedingt an deine individuellen Bedürfnisse an.
Bei GmbH und UG ist die notarielle Beurkundung Pflicht. Der Notar hat dabei mehrere Funktionen: die Beurkundung durch Prüfung der Identität der Beteiligten, Vorlesung und Erläuterung des Vertrags sowie Beurkundung der Unterschriften.
Zusätzlich bietet der Notar Beratung durch Aufklärung über rechtliche Konsequenzen, Hinweise auf mögliche Risiken und Vorschläge zur Vertragsoptimierung. Schließlich übernimmt er auch die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister und die Übermittlung erforderlicher Unterlagen.
Die Notarkosten richten sich nach dem Stammkapital. Bei 25.000 Euro Stammkapital fallen etwa 400 bis 600 Euro an, bei höherem Stammkapital entsprechend mehr.
Für eine individuelle Vertragsgestaltung durch einen Anwalt solltest du mit 1.500 bis 5.000 Euro rechnen, je nach Komplexität auch mehr. Diese Investition lohnt sich jedoch bei komplexeren Strukturen, da sie später teure Probleme vermeiden kann.
Die Handelsregistereintragung kostet etwa 150 bis 200 Euro für die Anmeldung, zusätzlich kommen Kosten für die Bekanntmachung hinzu. Ein wichtiger Tipp zur Kostenoptimierung: Bereite den Vertrag gut vor, um die Beratungszeit beim Anwalt zu minimieren. Eine gründliche Vorbereitung kann mehrere hundert Euro sparen.
Bei der GmbH ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, der Mindestinhalt ist gesetzlich vorgeschrieben und eine Eintragung ins Handelsregister ist nötig. Wichtige Inhalte sind die Firma und der Sitz der Gesellschaft, der Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals und die Geschäftsanteile der Gesellschafter.
Gestaltungsspielräume bestehen bei den Geschäftsführungsregelungen, der Organisation der Gesellschafterversammlung, der Gewinnverteilung und den Ein- und Austrittsbedingungen.
Für einfache Strukturen gibt es ein Musterprotokoll, das Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung kombiniert. Diese vereinfachte Gründung ist kostengünstiger und schneller.
Ein individueller Vertrag wird jedoch nötig bei mehr als drei Gesellschaftern, verschiedenen Einlagenhöhen, geplanten Sacheinlagen oder abweichenden Geschäftsführungsregelungen. In diesen Fällen bietet das Musterprotokoll nicht genügend Flexibilität.
Bei Personengesellschaften bestehen weniger formale Anforderungen: Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, und es gibt mehr Gestaltungsfreiheit. Trotzdem wird ein schriftlicher Vertrag dringend empfohlen.
Besondere Aspekte sind die Haftungsregelungen, die besonders wichtig sind, die Geschäftsführungsbefugnis aller Gesellschafter bei der OHG und die Unterscheidung zwischen Komplementären und Kommanditisten bei der KG.
Der Gesellschaftsvertrag steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines rechtlichen Gesamtgefüges. Wenn Gesellschafter auch als Geschäftsführer tätig sind, benötigen sie oft zusätzliche Arbeitsverträge. Detailregelungen für Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung können in separate Geschäftsordnungen ausgelagert werden.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen müssen Kooperationsverträge die Regelungen des Gesellschaftsvertrags beachten. Auch die Integration mit einem CRM für Startup kann relevant werden, wenn Gesellschafter unterschiedliche Verantwortlichkeiten für Kundenbeziehungen haben.
Die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Gewinnverteilungsmodelle sollten bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. Auch Verluste haben steuerliche Konsequenzen, die in der Vertragsgestaltung bedacht werden sollten.
Die Entscheidung, Gewinne im Unternehmen zu lassen oder auszuschütten (Thesaurierung), hat erhebliche steuerliche Auswirkungen und sollte flexibel geregelt werden.
Wenn du planst, Investoren zu finden oder dein Unternehmen zu finanzieren, muss der Gesellschaftsvertrag entsprechende Flexibilität vorsehen. Das betrifft vereinfachte Verfahren für Kapitalerhöhungen, Bezugsrechte bestehender Gesellschafter und Bewertungsverfahren für neue Anteile.
Investorenschutz umfasst Informationsrechte, Kontrollrechte und Exit-Strategien. Diese Aspekte sollten bereits bei der ersten Vertragsgestaltung mitgedacht werden, auch wenn noch keine konkreten Investorengespräche geführt werden.
Der Gesellschaftsvertrag bestimmt die Entscheidungsprozesse und legt fest, welche Entscheidungen die Geschäftsführung allein treffen kann und wann Gesellschafterbeschlüsse nötig sind.
Wichtige Geschäfte sollten im Vertrag definiert werden. Das können Investitionen über bestimmte Beträge, die Aufnahme von Krediten, der Abschluss wichtiger Verträge oder Personalentscheidungen sein. Je klarer diese Abgrenzung ist, desto reibungsloser funktioniert der Geschäftsalltag.
Gesellschafter haben verschiedene Informationsrechte, die im Vertrag konkretisiert werden sollten. Das umfasst regelmäßige Berichte über den Geschäftsverlauf, Einsicht in Bücher und Belege sowie Information über wichtige Geschäftsereignisse.
Berichtspflichten können monatliche oder quartalsweise Berichte, Jahresabschluss und Lagebericht sowie Ad-hoc-Mitteilungen bei besonderen Ereignissen umfassen.
Auch bei beschränkter Haftung der Gesellschaft können Geschäftsführer persönlich haften. Daher solltest du über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken.
Eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt Geschäftsführer vor persönlichen Haftungsrisiken und sollte bei größeren Gesellschaften in Betracht gezogen werden.
Bei Familienbetrieben müssen besondere Regelungen getroffen werden. Die Nachfolgeregelung sollte frühzeitig im Gesellschaftsvertrag verankert werden. Das betrifft sowohl die Übertragung von Geschäftsanteilen als auch die Geschäftsführung.
Konflikte zwischen familiären und geschäftlichen Beziehungen können durch klare Regelungen im Gesellschaftsvertrag minimiert werden. Dabei ist es wichtig, neutrale Schlichtungsmechanismen vorzusehen.
Bei internationalen Gesellschaftern müssen zusätzliche Aspekte beachtet werden. Steuerliche Fragen werden komplexer, und es können Doppelbesteuerungsabkommen relevant werden.
Auch die Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen gewinnen an Bedeutung. In solchen Fällen ist eine spezialisierte rechtliche Beratung besonders wichtig.
Der Gesellschaftsvertrag sollte flexible Regelungen für Gesellschafterwechsel vorsehen. Das betrifft nicht nur den normalen Verkauf von Anteilen, sondern auch Erbfälle, Scheidungen oder Insolvenz einzelner Gesellschafter.
Eine durchdachte Nachfolgeplanung kann das Unternehmen langfristig stabilisieren und teure Konflikte vermeiden.
Moderne Geschäftsmodelle bringen neue Herausforderungen mit sich. Digitale Assets, Intellectual Property und Online-Plattformen erfordern spezielle Regelungen im Gesellschaftsvertrag.
Auch der Umgang mit Daten und Datenschutz sollte bei digitalen Geschäftsmodellen berücksichtigt werden. Die Integration mit modernen KI-Tools kann neue Fragen zu Verantwortlichkeiten und Haftung aufwerfen.
Die Digitalisierung ermöglicht neue Arbeitsformen, die auch im Gesellschaftsvertrag berücksichtigt werden sollten. Virtuelle Gesellschafterversammlungen, digitale Beschlussfassung und dezentrale Geschäftsführung erfordern angepasste Regelungen.
Die Nutzung von Neobanken und digitalen Zahlungsformen kann spezielle Regelungen im Gesellschaftsvertrag erfordern. Das betrifft sowohl die Geschäftsführungsbefugnisse als auch die Kontrolle über Finanzströme.
Wenn du dich für Bootstrapping entscheidest und dein Unternehmen ohne externe Finanzierung aufbaust, sollte der Gesellschaftsvertrag entsprechende Flexibilität für verschiedene Wachstumsszenarien vorsehen.
Besonders wichtig ist die Regelung der Finanzierungspflichten der Gesellschafter und die Möglichkeit für spätere Kapitalerhöhungen, falls doch externe Finanzierung benötigt wird.
Auch wenn du zunächst ohne Investoren startest, solltest du bei der Vertragsgestaltung bereits mögliche spätere Finanzierungsrunden berücksichtigen. Das erleichtert die Vorbereitung eines Pitch Decks und die Verhandlungen mit Investoren.
Als Einzelunternehmen hast du andere Bedürfnisse als ein Team von Gründern. Der Gesellschaftsvertrag sollte entsprechend angepasst werden.
Wenn du planst, dich selbstständig zu machen ohne Eigenkapital, sind besonders flexible Regelungen für die Finanzierung wichtig.
Der Gesellschaftsvertrag sollte Regelungen für die Buchhaltung und Dokumentation enthalten. Das umfasst die Verwendung eines Rechnungsprogramms für Kleinunternehmer, die regelmäßige Erstellung von Finanzberichten und die Aufbewahrung wichtiger Dokumente.
Die Beachtung steuerlicher Pflichten, einschließlich der Kleingewerbe Steuer, sollte im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Das betrifft sowohl die Verantwortlichkeiten als auch die Kostenverteilung.
Auch die Rentenversicherung für Selbstständige und andere Sozialversicherungsthemen können im Gesellschaftsvertrag geregelt werden, besonders wenn Gesellschafter auch als Geschäftsführer tätig sind.
Ein durchdachter Gesellschaftsvertrag ist das Fundament jeder erfolgreichen Gesellschaft. Er schafft Klarheit, vermeidet Konflikte und gibt allen Beteiligten Sicherheit. Die Investition in eine professionelle Vertragsgestaltung zahlt sich langfristig aus und kann teure Rechtsstreitigkeiten verhindern.
Wichtig ist, dass du den Gesellschaftsvertrag nicht als lästige Pflicht siehst, sondern als strategisches Instrument für den Erfolg deines Unternehmens. Ein gut gestalteter Vertrag schafft die Basis für Vertrauen, effiziente Entscheidungsprozesse und nachhaltiges Wachstum.
Vergiss nicht, den Gesellschaftsvertrag regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Umstände anzupassen. Was heute passt, kann morgen überholt sein. Eine regelmäßige Überprüfung alle zwei bis drei Jahre ist empfehlenswert.
Bei der Plan-D Akademie unterstützen wir Gründer und Unternehmer dabei, die rechtlichen Grundlagen ihres Unternehmens professionell zu gestalten. Ein solider Gesellschaftsvertrag ist oft der erste Schritt zu einem erfolgreichen Unternehmen – lass dir dabei von Experten helfen, um von Anfang an auf der sicheren Seite zu stehen.
Die wichtigste Regel lautet: Investiere lieber zu Beginn etwas mehr Zeit und Geld in eine professionelle Vertragsgestaltung, als später mit teuren Problemen konfrontiert zu werden.

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