
Die Gewinnverteilung ist eines der wichtigsten und oft heikelsten Themen in einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Wie werden Gewinne gerecht aufgeteilt? Wer bekommt wie viel? Und was passiert, wenn ein Gesellschafter mehr leistet als der andere? Diese Fragen können schnell zu Konflikten führen – müssen sie aber nicht.
In diesem ausführlichen Ratgeber erfährst du alles über die Gewinnverteilung in der OHG. Ich zeige dir die gesetzlichen Regelungen, erkläre dir verschiedene Verteilungsmodelle und gebe dir praktische Tipps, wie du eine faire Lösung für deine OHG findest. Außerdem erfährst du, welche steuerlichen Aspekte du beachten musst und wie du typische Fehler vermeidest.
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein Handelsgewerbe zu betreiben. Im Gegensatz zur GbR muss die OHG ins Handelsregister eingetragen werden und unterliegt dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Die Gewinnverteilung ist das Herzstück jeder Partnerschaft in einer OHG. Sie entscheidet darüber:
Eine kluge Gewinnverteilung ist deshalb weit mehr als nur Zahlenwerk – sie ist ein strategisches Instrument für den Erfolg eurer OHG.
Wenn ihr im Gesellschaftsvertrag keine eigene Regelung trefft, greift automatisch die gesetzliche Regelung aus § 121 HGB. Diese sieht ein zweistufiges System vor:
Jeder Gesellschafter erhält zunächst 4% Zinsen auf seine Kapitaleinlage. Das bedeutet: Wer mehr Geld in die OHG eingebracht hat, bekommt auch mehr aus dieser ersten Stufe.
Beispiel: Gesellschafter A hat 50.000 Euro eingebracht, Gesellschafter B nur 10.000 Euro. Bei der Gewinnverteilung erhält A zunächst 2.000 Euro (4% von 50.000 Euro) und B 400 Euro (4% von 10.000 Euro).
Der verbleibende Gewinn wird dann zu gleichen Teilen unter allen Gesellschaftern aufgeteilt – unabhängig von ihrer Kapitaleinlage oder ihrem Arbeitsaufwand.
Beispiel: Nach Abzug der Kapitalverzinsung bleiben 100.000 Euro Gewinn übrig. Bei zwei Gesellschaftern erhält jeder 50.000 Euro, bei drei Gesellschaftern jeweils 33.333 Euro.
Die gesetzliche Gewinnverteilung stammt aus einer Zeit, in der Kapital wichtiger war als Arbeitskraft. Heute ist das oft anders: In vielen OHGs bringen Gesellschafter vor allem ihr Know-how, ihre Arbeitskraft und ihre Netzwerke ein – nicht primär Kapital.
Deshalb nutzen die meisten modernen OHGs individuelle Vereinbarungen, die besser zu ihrer Situation passen. Bei der Plan-D-Akademie helfen wir dir, eine Gewinnverteilung zu entwickeln, die zu deiner spezifischen OHG-Konstellation passt und alle Beteiligten fair behandelt.
Du hast große Freiheit bei der Gestaltung der Gewinnverteilung. Hier die wichtigsten Modelle:
Das einfachste Modell: Jeder Gesellschafter erhält den gleichen Anteil am Gewinn – unabhängig von Kapitaleinlage, Arbeitszeit oder Verantwortung.
Vorteile:
Nachteile:
Passt zu: OHGs mit Gesellschaftern, die wirklich gleichwertige Beiträge leisten und auf Augenhöhe zusammenarbeiten.
Hier richtet sich der Gewinnanteil nach dem eingebrachten Kapital. Wer mehr investiert hat, bekommt auch mehr Gewinn.
Berechnung: Ein Gesellschafter mit 60% Kapitalanteil erhält 60% des Gewinns, einer mit 40% entsprechend 40%.
Vorteile:
Nachteile:
Passt zu: OHGs, bei denen Kapital der entscheidende Erfolgsfaktor ist und Gesellschafter vor allem als Investoren fungieren.
Der Gewinn wird basierend auf dem tatsächlichen Arbeitseinsatz verteilt. Das kann über verschiedene Faktoren gemessen werden:
Vorteile:
Nachteile:
Passt zu: Dienstleistungs-OHGs, in denen Arbeitszeit und persönlicher Einsatz der Hauptfaktor für den Erfolg sind.
Die meisten erfolgreichen OHGs nutzen Mischmodelle, die verschiedene Faktoren berücksichtigen:
Beispiel 1: Kapital + Arbeit
Beispiel 2: Sockelbetrag + Leistung
Beispiel 3: Hierarchische Staffelung
Diese Modelle sind flexibel und können perfekt auf eure Situation zugeschnitten werden. Wichtig ist nur, dass die Berechnungsgrundlage klar definiert und für alle nachvollziehbar ist.
Manche OHGs vereinbaren einen "Gewinnvorweg": Bestimmte Gesellschafter erhalten vor der regulären Verteilung einen festen Betrag.
Beispiel: Der geschäftsführende Gesellschafter erhält 50.000 Euro Gewinnvorweg für seine Managementleistung. Der verbleibende Gewinn wird dann nach dem normalen Schlüssel verteilt.
Dies ist besonders sinnvoll, wenn ein Gesellschafter deutlich mehr Verantwortung trägt oder besondere Expertise einbringt.
Was viele vergessen: Nicht nur Gewinne, auch Verluste müssen verteilt werden. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Verluste nach dem gleichen Verhältnis verteilt werden wie Gewinne.
Keine Befreiung möglich: Im Gegensatz zur Gewinnbeteiligung kann ein Gesellschafter nicht vollständig von der Verlustbeteiligung befreit werden. Eine Klausel wie "Gesellschafter A trägt keine Verluste" ist unwirksam.
Beschränkung ist möglich: Ihr könnt aber vereinbaren, dass ein Gesellschafter nur bis zu einem bestimmten Betrag oder Prozentsatz am Verlust beteiligt ist.
Verrechnung mit Kapitalkonten: Verluste werden zunächst mit den Kapitalkonten der Gesellschafter verrechnet. Ist das Kapitalkonto aufgebraucht, entsteht eine Nachschusspflicht.
Eure OHG macht 80.000 Euro Verlust. Ihr habt vereinbart, dass Gewinne und Verluste zu 60:40 zwischen Gesellschafter A und B verteilt werden.
Diese Beträge werden von ihren Kapitalkonten abgezogen. Reicht das Kapital nicht aus, müssen sie gegebenenfalls nachschießen.
Die Gewinnverteilung in einer OHG hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Anders als bei Kapitalgesellschaften ist die OHG steuerlich transparent – die Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet.
Jeder Gesellschafter muss seinen Gewinnanteil als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern – und zwar unabhängig davon, ob der Gewinn tatsächlich ausgeschüttet wurde oder in der OHG thesauriert (zurückbehalten) wird.
Wichtig: Du zahlst Steuern auf deinen Gewinnanteil, auch wenn das Geld noch im Unternehmen steckt und du es nicht privat nutzen kannst. Das kann zu Liquiditätsproblemen führen, wenn hohe Gewinne ausgewiesen, aber nicht entnommen werden.
Die OHG als Ganzes zahlt Gewerbesteuer auf ihren Gesamtgewinn. Diese wird dann auf die Einkommensteuer der Gesellschafter angerechnet (Gewerbesteueranrechnung). Mehr Details zur steuerlichen Behandlung findest du in unserem Artikel zur Kleingewerbe Steuer.
Seit 2008 gibt es die Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften: Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, können mit einem ermäßigten Steuersatz von 28,25% versteuert werden (statt dem persönlichen Einkommensteuersatz).
Diese Option kann sinnvoll sein, wenn:
Lass dich hier unbedingt von einem Steuerberater beraten. Die erste Steuerklärung nach Gründung einer OHG ist komplex und sollte professionell begleitet werden.
Denk auch daran, rechtzeitig eure USt-ID zu beantragen. Für die Gewinnermittlung benötigt ihr eine ordnungsgemäße Buchführung mit Bilanzierungspflicht. Anders als bei einer GbR reicht hier die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht aus.
Eine saubere BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) hilft euch, den laufenden Gewinn im Blick zu behalten und fundierte Entscheidungen über Entnahmen zu treffen.
Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Dokument für eure OHG. Hier muss die Gewinnverteilung präzise und eindeutig geregelt sein.
Eine salvatorische Klausel sollte auch nicht fehlen – sie stellt sicher, dass der Vertrag auch bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln gültig bleibt.
Hier ein Beispiel, wie eine Gewinnverteilungsklausel aussehen könnte:
"Der nach Aufstellung der Bilanz ermittelte Jahresgewinn wird wie folgt verteilt:
Wichtig: Holt euch für die Vertragsgestaltung rechtliche Unterstützung. Ein Fehler im Gesellschaftsvertrag kann später teuer werden.
Die Theorie ist das eine – die praktische Umsetzung das andere. So gehst du vor:
Am Ende des Geschäftsjahres erstellt ihr eure Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Daraus ergibt sich der zu verteilende Gewinn.
Basierend auf eurem Verteilungsschlüssel berechnet ihr die individuellen Gewinnanteile. Dokumentiert dies sorgfältig – das Finanzamt schaut hier genau hin.
Die Gewinnanteile werden den jeweiligen Kapitalkonten der Gesellschafter gutgeschrieben. Das Kapitalkonto zeigt, welchen Anteil am Gesellschaftsvermögen jeder Gesellschafter hat.
Jetzt entscheidet ihr, ob und wie viel vom Gewinn tatsächlich entnommen wird. Denkt an die Liquidität der OHG – nicht jeder buchmäßige Gewinn steht als Cash zur Verfügung.
Auch thesaurierte Gewinne müssen versteuert werden. Stellt sicher, dass die Gesellschafter genug Geld entnehmen können, um ihre Steuerlast zu bezahlen.
Ein professionelles Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer hilft dir bei der Buchhaltung. Auch ein gutes Kassenbuch führen ist Pflicht, wenn ihr Bargeschäfte macht.
Moderne KI-Tools können mittlerweile auch bei der Gewinnermittlung und -verteilung unterstützen, indem sie Belege automatisch kategorisieren und Berechnungen durchführen.
Verlasst euch nie auf die gesetzliche Regelung, nur weil ihr euch nicht einigen könnt. Das führt garantiert zu Konflikten. Investiert die Zeit in eine faire, durchdachte Vereinbarung.
Euer Geschäft entwickelt sich, Rollen ändern sich, neue Gesellschafter kommen hinzu. Baut Flexibilität in eure Gewinnverteilung ein – zum Beispiel durch regelmäßige Überprüfungen oder Anpassungsklauseln.
Ein hoher Buchgewinn bedeutet nicht automatisch viel Cash. Wenn ihr 100.000 Euro Gewinn macht, aber 80.000 Euro in neue Maschinen investiert habt, könnt ihr nicht 50.000 Euro pro Gesellschafter auszahlen. Plant realistisch.
Die Gewinnverteilung hat massive steuerliche Auswirkungen. Eine unkluge Verteilung kann zu vermeidbaren Steuernachteilen führen. Holt euch professionellen Rat.
Alles, was die Gewinnverteilung betrifft, muss schriftlich festgehalten werden. Mündliche Vereinbarungen sind vor Gericht schwer durchsetzbar und werden vom Finanzamt oft nicht anerkannt.
Wenn ein Gesellschafter deutlich mehr bekommt als andere, muss das objektiv begründbar sein (mehr Arbeit, höheres Risiko, größere Verantwortung). Sonst drohen rechtliche und steuerliche Probleme.
Wenn ein neuer Gesellschafter zur OHG stößt, muss die Gewinnverteilung angepasst werden. Klärt vorher:
Ähnliche Überlegungen gelten auch beim Freelancer werden, wenn du als Einzelunternehmer in eine OHG einsteigst.
Beim Ausscheiden muss geklärt werden:
Diese Regelungen sollten bereits im ursprünglichen Gesellschaftsvertrag enthalten sein.
Manche OHGs betreiben mehrere Geschäftsbereiche oder Standorte. Hier kann es sinnvoll sein, die Gewinne zunächst nach Bereichen zuzuordnen und dann zu verteilen.
Beispiel: Gesellschafter A leitet den Online-Shop, Gesellschafter B das Ladengeschäft. Ihr könnt vereinbaren, dass jeder 70% des Gewinns aus "seinem" Bereich erhält, während die restlichen 30% geteilt werden.
Diese Konstruktion erfordert aber eine klare interne Kostenrechnung und kann komplex werden. Eventuell ist dann sogar eine Holding gründen die bessere Option, bei der jeder Bereich eine eigene Tochtergesellschaft wird.
In den ersten Jahren macht eine OHG oft Verluste oder nur geringe Gewinne. Trotzdem müssen die Gesellschafter leben. Hier können Vorabvergütungen oder Gehälter sinnvoll sein, die später mit Gewinnanteilen verrechnet werden.
Wer sich gerade fragt "wie mache ich mich selbstständig", sollte diese Überbrückungsphase einkalkulieren. Viele unterschätzen, wie lange es dauert, bis echte Gewinne fließen.
In einer OHG können Gesellschafter sowohl Gehalt als Geschäftsführer als auch Gewinnanteile erhalten. Was ist sinnvoller?
Viele OHGs nutzen eine Kombination:
Das gibt Sicherheit und schafft gleichzeitig Anreize für gute Performance. Bei der Plan-D-Akademie helfen wir dir, die für deine Situation optimale Mischung zu finden.
Bei einer GbR gilt die gesetzliche Regelung: Gewinne werden zu gleichen Teilen verteilt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei der OHG gibt es zusätzlich die 4%-Verzinsung der Kapitaleinlage. Beide Rechtsformen bieten aber große Gestaltungsfreiheit.
Bei einer GmbH gründen erfolgt die Gewinnverteilung über Ausschüttungen nach Gesellschafteranteilen. Geschäftsführer erhalten Gehälter. Die Trennung zwischen Gehalt und Gewinn ist hier klarer – aber auch starrer.
Ein Einzelunternehmen kennt keine Gewinnverteilung – alles gehört dem Inhaber. Dafür trägst du auch alle Risiken allein.
Einen umfassenden Überblick über alle Optionen findest du in unserem Artikel zu Unternehmensformen.
Moderne Technologie kann die Gewinnverteilung erheblich vereinfachen:
Professionelle Buchhaltungstools berechnen automatisch die Kapitalkonten, Gewinn anteile und können verschiedene Verteilungsszenarien durchspielen.
Wenn ihr nach Arbeitsstunden verteilt, braucht ihr ein zuverlässiges Zeiterfassungssystem. Mit Timeboxing könnt ihr eure Zeit nicht nur erfassen, sondern auch produktiver nutzen.
Ein gutes CRM für Startups hilft euch, Umsätze einzelnen Gesellschaftern oder Bereichen zuzuordnen – wichtig bei umsatzbasierter Gewinnverteilung.
Mit Cloud-basierten Tools können alle Gesellschafter jederzeit den aktuellen Stand der Gewinnverteilung einsehen. Das schafft Transparenz und Vertrauen.
Die Art der Gewinnverteilung beeinflusst auch eure Finanzierungsmöglichkeiten:
Wenn ihr regelmäßig Gewinne im Unternehmen lasst statt sie auszuschütten, baut ihr Eigenkapital auf. Das ist klassisches Bootstrapping und macht euch unabhängig von externen Geldgebern.
Banken schauen bei der Kreditvergabe auch auf eure Gewinnverwendung. Eine OHG, die alle Gewinne sofort ausschüttet, wirkt weniger solide als eine, die reinvestiert. Bei einem Gründerkredit spielt das eine wichtige Rolle.
Wollt ihr Investoren finden, wird die Gewinnverteilung komplexer. Externe Investoren erwarten meist feste Renditen oder Vorzugsdividenden. Das lässt sich in einer OHG umsetzen, erfordert aber sorgfältige vertragliche Gestaltung.
Ein überzeugendes Pitch Deck sollte auch eure Gewinnverwendungsstrategie transparent machen – Investoren wollen wissen, was mit ihrem Geld passiert.
Die Gewinnverteilung in einer OHG ist ein komplexes Thema mit rechtlichen, steuerlichen und zwischenmenschlichen Aspekten. Bei der Plan-D-Akademie unterstützen wir dich mit:
Wir wissen: Eine faire Gewinnverteilung ist die Basis für langfristigen Erfolg. Deshalb lohnt es sich, hier von Anfang an professionell vorzugehen.
Die Gewinnverteilung in deiner OHG ist weit mehr als eine technische Formalität. Sie prägt die Kultur eures Unternehmens, die Motivation der Gesellschafter und letztlich euren gemeinsamen Erfolg.
Wichtig ist: Es gibt nicht die eine perfekte Lösung. Die beste Gewinnverteilung ist die, die zu eurer spezifischen Situation passt, von allen als fair empfunden wird und transparent im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.
Nimm dir Zeit für diese Entscheidung. Hol dir professionelle Unterstützung von Steuerberatern und Rechtsanwälten. Und vor allem: Sprich offen mit deinen Mitgesellschaftern über Erwartungen, Beiträge und Ziele. Eine ehrliche Diskussion am Anfang erspart euch Jahre voller Konflikte.
Die Gewinnverteilung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Was beim Start fair war, kann nach drei Jahren überholt sein. Bleibt flexibel und gesprächsbereit – dann wird die Gewinnverteilung vom potenziellen Konfliktthema zum Motor eures gemeinsamen Erfolgs.
Muss die Gewinnverteilung in der OHG schriftlich geregelt sein? Rechtlich nein – theoretisch reicht auch eine mündliche Vereinbarung. Praktisch ist das aber grob fahrlässig. Eine schriftliche Regelung im Gesellschaftsvertrag ist unverzichtbar, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, wie ihr Gewinne verteilt. Ohne schriftliche Vereinbarung greift automatisch die gesetzliche Regelung nach § 121 HGB, die oft nicht zu eurer Situation passt.
Kann ein OHG-Gesellschafter komplett von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossen werden? Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ein Gesellschafter kann auf seinen Gewinnanteil verzichten oder ihr könnt vereinbaren, dass er nur ein festes Gehalt ohne Gewinnbeteiligung erhält. Anders sieht es bei der Verlustbeteiligung aus: Hier kann ein Gesellschafter nicht vollständig befreit werden, da dies gegen das Wesen der Personengesellschaft verstößt. Maximal kann seine Verlustbeteiligung auf einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz begrenzt werden.
Was passiert mit nicht ausgeschütteten Gewinnen in der OHG? Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden, verbleiben in der OHG und erhöhen die Kapitalkonten der Gesellschafter entsprechend ihrer Gewinnbeteiligung. Wichtig: Auch thesaurierte (nicht ausgeschüttete) Gewinne müssen von den Gesellschaftern versteuert werden. Das kann zu Liquiditätsproblemen führen, wenn die Gesellschafter Steuern auf Gewinne zahlen müssen, die sie nicht entnommen haben. Deshalb solltet ihr im Gesellschaftsvertrag regeln, dass Gesellschafter mindestens so viel entnehmen dürfen, wie sie für ihre Steuerzahlung benötigen.
Wie oft sollte die Gewinnverteilung überprüft und angepasst werden? Eine jährliche Überprüfung im Rahmen der Gesellschafterversammlung ist sinnvoll. Anpassungen solltet ihr vornehmen, wenn sich die Rollen der Gesellschafter wesentlich ändern (z.B. einer übernimmt mehr Verantwortung), neue Gesellschafter hinzukommen, das Geschäftsmodell sich ändert oder die bisherige Verteilung zu Unzufriedenheit führt. Wichtig: Jede Änderung muss schriftlich im Gesellschaftsvertrag festgehalten und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Plant am besten alle 2-3 Jahre eine grundlegende Evaluation eurer Gewinnverteilung ein.
Können verschiedene Gewinnarten unterschiedlich verteilt werden? Ja, das ist möglich und in manchen Situationen sehr sinnvoll. Ihr könnt zum Beispiel vereinbaren, dass laufende Betriebsgewinne anders verteilt werden als außerordentliche Gewinne (z.B. aus Unternehmensverkäufen). Auch eine unterschiedliche Verteilung von Gewinnen aus verschiedenen Geschäftsbereichen ist möglich. Beispiel: Der Gewinn aus dem Online-Shop wird zu 70/30 verteilt, während der Gewinn aus dem Ladengeschäft fifty-fifty geteilt wird. Solche komplexen Regelungen erfordern allerdings eine sehr präzise Formulierung im Gesellschaftsvertrag und eine saubere interne Kostenrechnung, um die Gewinne den einzelnen Bereichen zuordnen zu können.

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