
Als Arbeitgeber stehst du irgendwann vor der Frage: Soll ich einen Minijobber einstellen? Die Antwort ist oft ja – denn Minijobs bieten Flexibilität und sind vergleichsweise unkompliziert. Doch gerade beim Thema Krankenversicherung gibt es einige Besonderheiten, die du unbedingt kennen solltest.
Viele Gründer und Selbstständige sind unsicher: Muss ich als Arbeitgeber Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Was passiert, wenn der Minijobber selbst nicht versichert ist? Und welche Pflichten habe ich überhaupt? Diese Fragen sind berechtigt, denn Fehler können teuer werden.
In diesem kompakten Ratgeber erfährst du alles Wichtige zur Krankenversicherung bei Minijobs – praxisnah, verständlich und auf den Punkt gebracht. So stellst du sicher, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist und keine bösen Überraschungen erlebst.
Bevor wir ins Detail gehen, lass uns klären, was genau ein Minijob ist. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der der Arbeitnehmer maximal 538 Euro pro Monat verdient (Stand 2025). Diese Grenze wird regelmäßig angepasst.
Es gibt zwei Arten von Minijobs:
450/538-Euro-Minijob: Die klassische Variante mit monatlichem Verdienst bis zur Höchstgrenze. Das ist die häufigste Form und gilt für regelmäßige Beschäftigungen.
Kurzfristiger Minijob: Hier ist die Verdiensthöhe egal – entscheidend ist, dass die Beschäftigung maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauert. Diese Variante eignet sich für saisonale Aushilfen oder Projektarbeit.
Für dein Einzelunternehmen oder deine GbR kann ein Minijobber eine echte Entlastung sein – sei es in der Buchhaltung, im Vertrieb oder bei administrativen Aufgaben.
Als Arbeitgeber hast du beim Thema Krankenversicherung klare Verpflichtungen. Die gute Nachricht: Das System ist relativ unkompliziert.
Du zahlst als Arbeitgeber pauschal 13% des Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale – und zwar unabhängig davon, ob dein Minijobber gesetzlich oder privat versichert ist. Diese Pauschale ist deine Hauptpflicht.
Beispiel: Dein Minijobber verdient 500 Euro im Monat. Du zahlst 65 Euro (13% von 500 Euro) als pauschalen Krankenversicherungsbeitrag.
Dieser Beitrag fließt in die gesetzliche Krankenversicherung und entlastet das System. Er führt aber nicht dazu, dass dein Minijobber darüber versichert ist – das ist wichtig zu verstehen.
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet:
Wichtig: Der Minijobber kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das muss er schriftlich bei dir beantragen. Dann zahlst du nur noch die 15% Arbeitgeberanteil, und der Mitarbeiter zahlt nichts.
Die Entscheidung hat Konsequenzen: Ohne Rentenversicherung erwirbt der Minijobber keine Rentenansprüche. Viele junge Arbeitnehmer befreien sich trotzdem, um mehr Netto zu haben – ein Fehler aus Sicht der Altersvorsorge. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel zur Rentenversicherung für Selbstständige.
Zusätzlich zu Kranken- und Rentenversicherung bist du verpflichtet, deinen Minijobber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Beiträge richten sich nach der Gefahrenklasse deiner Branche und der Höhe des Arbeitsentgelts.
Diese Kosten sind oft überschaubar – bei einem Bürojob vielleicht 10-20 Euro pro Jahr. Bei handwerklichen Tätigkeiten kann es mehr sein.
Du zahlst außerdem Umlagen für den Krankheitsfall (U1) und für Mutterschaft (U2):
Diese Umlagen sichern dich ab, falls dein Minijobber länger krank wird oder schwanger ist. Die genauen Prozentsätze hängen von deiner gewählten Krankenkasse ab.
Die Insolvenzgeldumlage (aktuell 0,06%) zahlst du ebenfalls. Sie sichert Löhne ab, falls dein Unternehmen insolvent wird.
Rechnen wir das mal konkret durch, damit du weißt, was auf dich zukommt.
Beispiel: Minijobber mit 500 Euro Gehalt, mit Rentenversicherung
Deine Kosten als Arbeitgeber: ca. 651 Euro Netto beim Arbeitnehmer: 482 Euro
Bei Befreiung von der Rentenversicherung sparst du die 18 Euro Arbeitnehmeranteil, der Mitarbeiter bekommt die vollen 500 Euro.
Die Gesamtbelastung liegt also bei etwa 30% zusätzlich zum Bruttolohn. Das ist deutlich günstiger als bei einem regulären Beschäftigungsverhältnis, wo die Lohnnebenkosten oft bei 40-50% liegen.
Auch wenn du als Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zahlst – dein Minijobber muss selbst versichert sein. Der Minijob allein versichert ihn nicht!
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Dein Minijobber muss also über eine Krankenversicherung verfügen – entweder:
Du bist nicht verpflichtet zu prüfen, wie dein Minijobber versichert ist – aber er muss versichert sein. Im Zweifel solltest du das Thema ansprechen, um Probleme zu vermeiden.
Achtung: Hat dein Minijobber mehrere Minijobs gleichzeitig, werden die Einkommen zusammengerechnet! Überschreitet die Summe die 538-Euro-Grenze, wird mindestens einer der Jobs sozialversicherungspflichtig.
Beispiel: Dein Minijobber verdient bei dir 400 Euro und hat einen zweiten Minijob über 200 Euro. Zusammen sind das 600 Euro – über der Grenze. Einer der Jobs muss in einen sozialversicherungspflichtigen Job umgewandelt werden.
Als Arbeitgeber solltest du bei der Einstellung fragen, ob noch andere Minijobs bestehen. Das erspart späteren Ärger.
Die praktische Abwicklung läuft über die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Das klingt kompliziert, ist aber sehr benutzerfreundlich.
Du musst jeden Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden – und zwar vor Beschäftigungsbeginn oder spätestens bei Arbeitsantritt. Die Anmeldung erfolgt online über das sv.net-Portal.
Benötigte Angaben:
Die Anmeldung ist kostenlos und geht schnell. Du bekommst eine Betriebsnummer, falls du noch keine hast.
Jeden Monat erstellst du eine Abrechnung über das sv.net-Portal. Die Minijob-Zentrale zieht dann die Beiträge per Lastschrift von deinem Konto ein. Das passiert in der Regel zum 15. des Folgemonats.
Du kannst auch ein Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer nutzen, das eine Lohnabrechnung integriert hat. Viele moderne Tools können die Daten direkt an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Ändert sich etwas – etwa das Gehalt, die Rentenversicherungsbefreiung oder die Beschäftigung endet – musst du das der Minijob-Zentrale melden. Auch das geht online und ist unkompliziert.
Es gibt einige Situationen, die du kennen solltest:
Beschäftigst du einen Minijobber im Privathaushalt (z.B. Putzhilfe, Gartenpflege), gelten Sonderregelungen mit reduzierten Abgaben. Das ist für dich als Unternehmer aber meist nicht relevant.
Bei kurzfristigen Minijobs (maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage) fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an – auch keine Krankenversicherung! Du zahlst nur Umlagen und Unfallversicherung. Das ist besonders attraktiv für saisonale Spitzen.
Du kannst beliebig viele Minijobber einstellen. Jeder wird einzeln abgerechnet. Das ist eine gute Strategie, um flexibel zu bleiben und Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen.
Hat dein Minijobber zusätzlich einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, bleibt der Minijob bei dir bis 538 Euro abgabenfrei – solange es sein einziger Minijob ist. Das ist eine häufige Konstellation.
Aus Erfahrung weiß ich: Bei Minijobs passieren immer wieder die gleichen Fehler. Hier die wichtigsten:
Fehler 1: Keine oder verspätete Anmeldung Die Anmeldung muss rechtzeitig erfolgen. Vergisst du das, drohen Bußgelder von mehreren Tausend Euro – besonders bei einer Betriebsprüfung.
Fehler 2: Verdienstgrenze wird überschritten Achte darauf, dass der Verdienst dauerhaft unter 538 Euro bleibt. Gelegentliche Überschreitungen (z.B. durch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) sind ok, aber strukturell muss die Grenze eingehalten werden.
Fehler 3: Schwarzarbeit Manche Unternehmer zahlen Minijobber schwarz, um Abgaben zu sparen. Das ist illegal und kann dich teuer zu stehen kommen – bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Die Ersparnis lohnt das Risiko nie.
Fehler 4: Keine ordentliche Dokumentation Führe auch bei Minijobs einen schriftlichen Arbeitsvertrag, dokumentiere Arbeitszeiten und führe eine saubere Lohnabrechnung. Das schützt dich bei Streitigkeiten und Betriebsprüfungen. Ein gutes Kassenbuch führen hilft dir, alle Zahlungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Fehler 5: Sozialversicherung bei mehreren Jobs nicht beachten Prüfe, ob dein Minijobber noch andere Jobs hat. Die Zusammenrechnung der Einkommen ist deine Verantwortung als Arbeitgeber.
Ist ein Minijob wirklich die beste Lösung für dich? Schauen wir uns Alternativen an.
Verdient jemand zwischen 538,01 und 2.000 Euro, liegt er im Übergangsbereich (Midijob). Hier fallen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge an – mehr als beim Minijob, aber weniger als bei normaler Beschäftigung.
Wann sinnvoll? Wenn du jemanden für mehr Stunden brauchst und bereit bist, etwas höhere Abgaben zu zahlen.
Statt eines Minijobs kannst du auch Freelancer beauftragen. Diese sind selbstständig und kümmern sich selbst um ihre Versicherungen. Mehr dazu in unserem Artikel Freelancer werden.
Vorteil: Keine Sozialversicherungsbeiträge für dich. Nachteil: Keine Weisungsbefugnis, höhere Honorare, Scheinselbstständigkeit droht bei falscher Gestaltung.
Studenten können als Werkstudenten bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und sind in den meisten Sozialversicherungen befreit. Das ist oft günstiger als ein Midijob.
Ideal für: Startups und digitale Unternehmen, die studentische Aushilfen suchen.
Ab einem gewissen Punkt lohnt sich eine reguläre Stelle mehr als mehrere Minijobs. Du hast verlässliche Mitarbeiter, kannst mehr Verantwortung übertragen und baust langfristige Strukturen auf.
Bei der Plan-D-Akademie begleiten wir Gründer oft bei der Frage, wann der richtige Zeitpunkt für die erste Vollzeitstelle ist. Die Antwort hängt stark von deinem Geschäftsmodell und deiner Planungssicherheit ab.
Zum Abschluss noch ein paar pragmatische Ratschläge aus der Praxis:
Arbeitsvertrag schriftlich: Auch wenn es nur ein Minijob ist – ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten. Regle darin Arbeitszeit, Aufgaben, Vergütung und Kündigungsfristen.
Zeiterfassung: Dokumentiere die Arbeitszeiten. Das ist nicht nur seit dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung wichtig, sondern hilft auch bei der korrekten Abrechnung.
Kommunikation: Sprich offen mit deinem Minijobber über Erwartungen, Abläufe und gegenseitige Verpflichtungen. Viele Probleme lassen sich durch klare Kommunikation vermeiden.
Regelmäßige Prüfung: Schau mindestens einmal jährlich, ob die 538-Euro-Grenze noch eingehalten wird und ob deine Abläufe stimmen. Lieber einmal zu viel geprüft als eine böse Überraschung bei der Betriebsprüfung.
Steuerberater einbinden: Wenn du dir unsicher bist, zieh einen Steuerberater hinzu. Die Kosten für eine Beratung sind überschaubar und können dich vor teuren Fehlern bewahren. Das gilt besonders, wenn du mehrere Mitarbeiter hast oder komplexere Strukturen wie eine GmbH gründen möchtest.
Digitale Tools nutzen: Moderne Software nimmt dir viel Arbeit ab. Von der Zeiterfassung über die Lohnabrechnung bis zur Übermittlung an die Minijob-Zentrale – es gibt Tools, die den gesamten Prozess automatisieren.
Minijobs sind für viele Selbstständige und kleine Unternehmen eine praktische Lösung. Sie bieten Flexibilität, überschaubare Kosten und weniger Bürokratie als reguläre Anstellungen.
Das Thema Krankenversicherung ist dabei unkomplizierter als viele denken: Du zahlst die Pauschalbeiträge, meldest alles ordentlich an und sorgst für saubere Dokumentation. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Wichtig ist, dass du die Regeln kennst und einhältst. Fehler können teuer werden, aber mit dem Wissen aus diesem Ratgeber bist du gut gerüstet.
Bei der Plan-D-Akademie unterstützen wir Gründer dabei, ihre ersten Mitarbeiter einzustellen – vom Minijobber bis zur Vollzeitkraft. Denn gutes Personal ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für dein Unternehmen.
Nein, deine eigene Krankenversicherung als Selbstständiger ist völlig unabhängig davon, ob du Minijobber beschäftigst. Die 13% pauschale Krankenversicherung, die du für deinen Minijobber zahlst, haben nichts mit deiner persönlichen Versicherung zu tun. Du musst dich separat versichern – entweder freiwillig gesetzlich oder privat. Details dazu findest du in unserem Artikel zur Rentenversicherung für Selbstständige, wo auch das Thema Krankenversicherung für Selbstständige behandelt wird.
Bei Krankheit hast du als Arbeitgeber die Pflicht zur Entgeltfortzahlung für bis zu 6 Wochen. Das gilt auch bei Minijobs! Allerdings greift hier die U1-Umlage, die du monatlich zahlst. Über diese bekommst du einen Großteil (meist 80%) des fortgezahlten Entgelts von der Minijob-Zentrale erstattet. Dein Minijobber muss dir ein ärztliches Attest vorlegen. Die Erstattung beantragst du bei der Krankenkasse, bei der du die Umlagen zahlst.
Das hängt von der Situation ab. Ein Werkstudent ist grundsätzlich anders sozialversichert als ein Minijobber – hier gelten spezielle Regelungen für Studenten. Eine Person kann nicht gleichzeitig Minijobber und Werkstudent bei dir sein. Als Freelancer ist jemand selbstständig tätig, nicht angestellt – das ist eine komplett andere Beschäftigungsform. Du musst dich für eine Form entscheiden. Wichtig: Bei falscher Einstufung droht Scheinselbstständigkeit mit teuren Nachzahlungen.
Ja, du brauchst mindestens die Unfallversicherung über die zuständige Berufsgenossenschaft. Zusätzlich ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll, um dich gegen Schäden abzusichern, die dein Mitarbeiter verursacht. Je nach Tätigkeit kann auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wichtig sein. Die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge laufen wie beschrieben über die Minijob-Zentrale.
Das ist problemlos möglich und sogar ein häufiger Weg. Du beendest das Minijob-Verhältnis mit einer entsprechenden Abmeldung bei der Minijob-Zentrale und meldest die Person als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Krankenkasse an. Ab dann gelten die normalen Regelungen mit voller Sozialversicherung. Viele Unternehmer nutzen Minijobs als "Probezeit", um Mitarbeiter kennenzulernen, bevor sie eine Vollzeitstelle anbieten. Achte nur darauf, dass der Übergang sauber dokumentiert ist und beide Meldungen korrekt erfolgen.

Du bist hier gelandet, weil du beruflich mehr willst – und das ist der erste Schritt! Mit unseren AVGS-geförderten Coachings unterstützen wir dich gezielt auf deinem Weg zurück in den Job oder in die Selbstständigkeit. Ob Bewerbungsstrategien, Karriereplanung oder der Sprung ins eigene Business – wir machen deinen Neustart konkret und erreichbar. Lass uns gemeinsam deine Ziele verwirklichen!