
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer trägst du täglich große Verantwortung. Ein falscher Rat, ein übersehener Fehler, eine fehlerhafte Beratung – und schon können Schäden in fünf- oder sechsstelliger Höhe entstehen. Anders als bei physischen Schäden geht es hier um reine Vermögensschäden, die eine normale Betriebshaftpflicht nicht abdeckt. Genau hier springt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein.
In diesem ausführlichen Ratgeber erfährst du alles über diese oft unterschätzte, aber existenziell wichtige Versicherung. Ich zeige dir, wer sie wirklich braucht, was sie kostet, welche Risiken sie abdeckt und worauf du beim Abschluss achten solltest. Außerdem erfährst du, wie du die richtige Police für deine Branche findest und typische Fehler vermeidest.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (kurz: VSH) ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die speziell reine Vermögensschäden abdeckt. Aber was bedeutet das genau?
Ein reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der entsteht, ohne dass eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde.
Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Wenn du als Handwerker beim Kunden eine Vase umwirfst oder jemand über dein Werkzeug stolpert – das sind klassische Fälle für die Betriebshaftpflicht.
Die Vermögensschadenhaftpflicht greift dagegen bei:
In all diesen Fällen entsteht dem Kunden ein finanzieller Schaden – aber nichts wurde kaputt gemacht und niemand wurde verletzt. Genau deshalb zahlt die normale Betriebshaftpflicht nicht.
Stell dir vor, du berätst als Unternehmensberater einen Kunden bei einer wichtigen Investitionsentscheidung. Aufgrund deiner fehlerhaften Analyse investiert er 500.000 Euro in ein Projekt, das scheitert. Er macht dich haftbar – zu Recht, wenn dir tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist.
Ohne Vermögensschadenhaftpflicht müsstest du diese 500.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Das bedeutet für die meisten Selbstständigen das wirtschaftliche Aus. Mit der richtigen Versicherung übernimmt diese die berechtigten Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Grundsätzlich gilt: Jeder, der beratend, planend oder informierend tätig ist, sollte eine VSH haben. Aber es gibt Abstufungen zwischen "nice to have" und "absolut unverzichtbar".
Für einige Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben:
Rechts- und Steuerberatende Berufe:
Finanzdienstleister:
Bauberufe:
Wenn du zu diesen Berufsgruppen gehörst, kommst du um die VSH nicht herum. Die Mindestdeckungssummen sind oft gesetzlich oder durch Berufsordnungen festgelegt – meist zwischen 250.000 und 2,5 Millionen Euro.
Auch ohne gesetzliche Pflicht ist die VSH für viele Selbstständige unverzichtbar:
Beratende Tätigkeiten:
Kreative und informierende Berufe:
Gesundheitsberufe:
Wenn du in einer dieser Branchen tätig bist oder darüber nachdenkst, Freelancer werden zu wollen, sollte die VSH ganz oben auf deiner Prioritätenliste stehen.
Eine VSH ist weniger relevant, wenn du:
Aber Vorsicht: Die Grenzen verschwimmen oft. Auch als Webdesigner, der "nur" Websites baut, gibst du indirekt Empfehlungen und Beratung. Ein Fehler kann zu Umsatzverlusten des Kunden führen. Im Zweifelsfall lieber absichern.
Die VSH bietet zwei zentrale Leistungen: Sie reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Wenn tatsächlich ein Fehler passiert ist und der Kunde zu Recht Schadenersatz fordert, übernimmt die Versicherung:
Schadenersatzleistungen:
Nebenkosten:
Mindestens genauso wertvoll ist der passive Rechtsschutz. Die Versicherung prüft jeden Anspruch genau und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht. Das übernimmt:
Dieser Schutz ist Gold wert. Viele Kunden versuchen nämlich, Schäden auf Dienstleister abzuwälzen, auch wenn diese gar nicht schuld sind. Ohne Versicherung müsstest du diese Abwehr selbst finanzieren – das kann bei langwierigen Prozessen fünfstellig werden.
Wichtig zu wissen: Die VSH hat Grenzen. Nicht versichert sind typischerweise:
Vorsätzliche Schäden: Wenn du absichtlich einen Schaden verursachst, zahlt keine Versicherung.
Eigenschäden: Deine eigenen finanziellen Verluste sind nicht gedeckt.
Vertragliche Erfüllungsansprüche: Wenn du vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringst, ist das kein Versicherungsfall, sondern Vertragsbruch.
Garantieversprechen: Hast du ein bestimmtes Ergebnis garantiert und erreichst es nicht, greift die Versicherung oft nicht.
Gewährleistungsfälle: Normale Nachbesserungen fallen nicht unter die VSH.
Strafen und Bußgelder: Diese musst du immer selbst tragen.
Die Kosten variieren stark je nach Beruf, Umsatz und gewünschter Deckungssumme.
Branche und Risikoeinstufung: Ein Steuerberater zahlt mehr als ein Übersetzer, weil das Schadenspotential höher ist.
Jahresumsatz: Je höher dein Umsatz, desto höher meist auch die Prämie. Die Versicherer gehen davon aus, dass größere Unternehmen auch größere Projekte betreuen.
Deckungssumme: Standard sind oft 1 Million Euro. Viele Berufsgruppen brauchen aber 2-5 Millionen Euro oder mehr.
Selbstbehalt: Mit höherem Selbstbehalt (z.B. 2.500 oder 5.000 Euro) kannst du die Prämie senken.
Maximierung: Eine einfache Maximierung bedeutet, dass die Deckungssumme pro Jahr einmal zur Verfügung steht. Eine zweifache Maximierung verdoppelt sie.
Hier einige Richtwerte für jährliche Prämien:
Niedrigrisiko-Berufe (200-600 Euro/Jahr):
Mittleres Risiko (600-2.000 Euro/Jahr):
Hochrisiko-Berufe (2.000-10.000+ Euro/Jahr):
Diese Zahlen sind Durchschnittswerte. Dein individueller Beitrag kann je nach Versicherer und Konditionen variieren.
Absolut. Ein einziger Schadenfall kann deine wirtschaftliche Existenz vernichten. Die Prämie ist im Vergleich dazu eine überschaubare Investition in deine Sicherheit.
Wenn du gerade überlegst, wie mache ich mich selbstständig, solltest du die VSH-Kosten von Anfang an in deine Kalkulation einbeziehen. Sie gehören zu den grundlegenden Betriebsausgaben wie Miete und Telefon.
Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den die Versicherung pro Schadenfall bzw. pro Jahr zahlt. Die Wahl der richtigen Summe ist entscheidend.
Für viele regulierte Berufe gibt es gesetzliche oder standesrechtliche Mindestvorgaben:
Rechtsanwälte: Mindestens 250.000 Euro (oft aber 1 Million empfohlen)
Steuerberater: Mindestens 250.000 Euro
Wirtschaftsprüfer: Mindestens 1 Million Euro
Architekten: Je nach Bundesland 500.000 bis 3 Millionen Euro
Finanzberater: Mindestens 1,26 Millionen Euro
Die gesetzlichen Mindestsummen reichen oft nicht aus. Empfohlen werden:
Freiberufler und kleine Selbstständige: 1-2 Millionen Euro
Mittelständische Unternehmen: 3-5 Millionen Euro
Große Beratungsgesellschaften: 10 Millionen Euro oder mehr
Bedenke: Ein einziger Schadenfall kann die Deckungssumme komplett ausschöpfen. Wenn dann im selben Jahr ein zweiter Fall eintritt, kann es bei einfacher Maximierung kritisch werden.
Einfache Maximierung: Die Deckungssumme steht pro Versicherungsjahr einmal zur Verfügung. Bei 1 Million Euro Deckung und zwei Schäden à 800.000 Euro im selben Jahr bleibst du auf 600.000 Euro sitzen.
Zweifache Maximierung: Die Deckungssumme steht zweimal zur Verfügung – bei 1 Million Euro also 2 Millionen pro Jahr.
Unbegrenzte Maximierung: Die Deckungssumme gilt pro Schadenfall unbegrenzt oft pro Jahr.
Je nach Risikoprofil kann eine höhere Maximierung sinnvoller sein als eine höhere Grunddeckung.
Ein oft übersehener, aber extrem wichtiger Aspekt der VSH ist die Nachhaftung.
Viele Fehler werden nicht sofort, sondern erst Jahre später entdeckt. Beispiele:
Wenn du deine VSH kündigst oder wechselst, könnten solche "Altfälle" unversichert sein – außer du hast eine Nachhaftung vereinbart.
Rückwärtsversicherung (Vorversicherung): Deckt Schäden aus Fehlern ab, die vor Versicherungsbeginn passiert sind, aber erst jetzt gemeldet werden.
Nachhaftung nach Vertragsende: Sichert dich für eine bestimmte Zeit (z.B. 3-10 Jahre) nach Vertragsende gegen Ansprüche aus früheren Tätigkeiten ab.
Unbegrenzte Nachhaftung: Der beste, aber auch teuerste Schutz. Fehler aus der Versicherungszeit sind lebenslang gedeckt.
Orientiere dich an den gesetzlichen Verjährungsfristen in deiner Branche:
Mindestens 3 Jahre: Für die meisten Berufe ausreichend
5 Jahre: Besser und häufig empfohlen
10 Jahre: Für Bauberufe und besonders risikoreiche Tätigkeiten
Unbegrenzt: Wenn du dir maximale Sicherheit wünschen
Bei der Plan-D-Akademie empfehlen wir: Spare nicht an der Nachhaftung. Sie kostet vergleichsweise wenig, kann dich aber vor existenzbedrohenden Altlasten schützen.
Der Teufel steckt im Detail. Beim Abschluss einer VSH gibt es viele Fallstricke.
Versicherungsprinzip: Es gibt zwei Systeme: Claims-made und Occurrence. Claims-made ist heute Standard und deckt Schäden, die während der Versicherungslaufzeit gemeldet werden – egal wann der Fehler passierte. Achte darauf, dass eine Rückwärtsversicherung inkludiert ist.
Tätigkeitsbeschreibung: Deine Tätigkeiten müssen exakt beschrieben sein. Alles, was nicht erwähnt ist, könnte nicht versichert sein. Sei hier präzise, aber nicht zu eng.
Ausschlüsse: Lies genau, was NICHT versichert ist. Manche Policen schließen bestimmte Tätigkeiten oder Schadenarten aus.
Obliegenheiten: Du musst bestimmte Pflichten erfüllen (z.B. Schadensmeldung binnen 48 Stunden, Dokumentationspflichten). Verstöße können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Selbstbehalt: Wieviel musst du im Schadenfall selbst zahlen? Üblich sind 250-5.000 Euro. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie.
Sublimits: Manche Versicherer begrenzen die Deckung für bestimmte Schadenarten (z.B. maximal 100.000 Euro für Datenschutzverstöße). Achte darauf, dass es keine zu engen Sublimits gibt.
Die Angebote verschiedener Versicherer unterscheiden sich erheblich – nicht nur beim Preis, sondern auch bei den Leistungen. Nutze Vergleichsportale oder arbeite mit einem spezialisierten Versicherungsmakler zusammen.
Wichtig: Vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch:
Je nach Unternehmensform gibt es Unterschiede:
Einzelunternehmen: Du haftest persönlich unbeschränkt, die VSH ist besonders wichtig.
GbR: Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch. Die VSH sollte alle Gesellschafter einschließen.
GmbH: Auch wenn die Haftung begrenzt ist – als Geschäftsführer haftest du persönlich für Beratungsfehler. Eine VSH für die Gesellschaft UND eine für dich als Geschäftsführer können sinnvoll sein.
Holding-Strukturen: Wenn du eine Holding gründen willst, brauchst du eventuell separate Policen für Mutter- und Tochtergesellschaften.
Um das Risiko besser einzuschätzen, hier typische Schadenfälle aus der Praxis:
Fall: Ein Steuerberater übersieht eine Möglichkeit zur steuerlichen Optimierung. Dem Mandanten entgeht dadurch eine Steuerersparnis von 80.000 Euro. Der Mandant macht den Berater haftbar.
Schadenssumme: 80.000 Euro plus Zinsen
Fall: Ein IT-Berater empfiehlt eine Software-Lösung, die sich später als ungeeignet herausstellt. Der Kunde hat 150.000 Euro in die Implementation investiert und muss nun auf ein anderes System umsteigen.
Schadenssumme: 150.000 Euro Investitionskosten plus 200.000 Euro Umsatzverlust während der Umstellung
Fall: Ein Unternehmensberater erstellt eine fehlerhafte Marktanalyse. Basierend darauf investiert der Kunde in einen neuen Geschäftsbereich, der floppt.
Schadenssumme: 500.000 Euro Fehlinvestition plus entgangener Gewinn
Fall: Ein Architekt plant ein Gebäude mit unzureichender Statik. Die Mängel werden erst nach Fertigstellung entdeckt. Nachbesserungen sind nötig.
Schadenssumme: 800.000 Euro Sanierungskosten
Fall: Ein Journalist veröffentlicht fehlerhafte Informationen über ein Unternehmen. Diesem entsteht ein Reputationsschaden und Umsatzeinbußen.
Schadenssumme: 250.000 Euro Umsatzverlust plus Anwalts- und Gerichtskosten
Fall: Ein Finanzberater empfiehlt eine ungeeignete Anlage. Der Kunde verliert einen Großteil seines Vermögens.
Schadenssumme: 300.000 Euro Anlageverlust
Diese Beispiele zeigen: Die Schadenssummen können schnell existenzbedrohend werden. Ohne VSH wärst du in allen Fällen privat haftbar.
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Teil eines umfassenden Versicherungskonzepts.
Wie bereits erwähnt, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden ab, während die VSH reine Vermögensschäden versichert.
Viele Selbstständige brauchen BEIDE Versicherungen:
Manche Versicherer bieten Kombi-Pakete an, die beide Risiken abdecken.
"Berufshaftpflicht" ist eigentlich ein Überbegriff, der verschiedene Haftpflichtversicherungen für berufliche Risiken umfasst – darunter auch die VSH. Oft werden die Begriffe synonym verwendet, technisch gibt es aber Unterschiede.
Wenn du Geschäftsführer einer GmbH bist (etwa nach einem GmbH gründen), kann eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) sinnvoll sein. Sie schützt dich vor Haftungsansprüchen aus deiner Organstellung.
Die D&O überschneidet sich teilweise mit der VSH, deckt aber auch andere Risiken ab (z.B. Insolvenzanfechtung).
Eine Rechtsschutzversicherung ist KEIN Ersatz für die VSH. Sie hilft dir, wenn DU jemanden verklagen musst oder verklagt wirst – aber sie zahlt keine Schadenersatzforderungen.
Die VSH dagegen übernimmt sowohl die Abwehr unberechtigter Forderungen (quasi wie ein Rechtsschutz) ALS AUCH berechtigte Schadenersatzforderungen.
In der digitalen Welt werden Cyber-Risiken immer wichtiger. Eine Cyber-Versicherung deckt Schäden durch Hackerangriffe, Datenverluste und Datenschutzverstöße ab.
Viele moderne VSH-Policen enthalten mittlerweile Cyber-Bausteine. Prüfe, ob deine Police auch Datenschutzverstöße nach DSGVO abdeckt – das kann schnell teuer werden.
Je besser du deine Arbeit dokumentierst, desto einfacher kannst du im Schadenfall nachweisen, dass kein Fehler vorlag oder der Kunde ausreichend informiert wurde.
Best Practices:
In deinen Verträgen kannst du die Haftung begrenzen – allerdings nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen.
Zulässige Beschränkungen:
Nicht zulässig:
Lass solche Klauseln von einem Anwalt prüfen. Sie können im Schadenfall viel Geld sparen, müssen aber rechtssicher formuliert sein. Ähnlich wie eine salvatorische Klausel in deinem Gesellschaftsvertrag sollten auch Haftungsbeschränkungen professionell aufgesetzt werden.
Wenn ein Kunde einen Schaden meldet oder Ansprüche geltend macht:
Dein Geschäft entwickelt sich, neue Tätigkeitsfelder kommen hinzu, Risiken ändern sich. Überprüfe deine VSH mindestens jährlich:
Bei der Plan-D-Akademie bieten wir regelmäßige Versicherungs-Checks an, um sicherzustellen, dass dein Schutz optimal ist.
Die gute Nachricht: Die Prämien für deine Vermögensschadenhaftpflicht sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.
Die Versicherungsprämien gehören zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn.
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Trage die Prämie als Betriebsausgabe ein.
Bei Bilanzierung: Die Prämie erscheint in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand.
Wichtig: Auch wenn du die VSH erst später zahlst, kannst du sie im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit absetzen (Abflussprinzip bei EÜR, Zuordnungsprinzip bei Bilanzierung).
Mehr Infos zur steuerlichen Behandlung findest du in unserem Artikel zur erste Steuererklärung als Selbstständiger.
Auf Versicherungsprämien wird keine Umsatzsteuer erhoben – sie sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 10 UStG. Du kannst also keine Vorsteuer geltend machen, musst aber auch keine ausweisen.
Wenn du gerade erst startest, fragst du dich vielleicht: Brauche ich die VSH schon jetzt?
Sofort! Die VSH solltest du VOR dem ersten Kundenkontakt abschließen. Schäden können auch bei kleinen Aufträgen entstehen, und Nachhaftungslücken sind schwer zu schließen.
Viele Versicherer bieten spezielle Gründertarife an:
Diese Tarife machen den Einstieg leichter. Achte aber darauf, dass der Versicherungsschutz trotzdem ausreicht.
Wenn du dich selbstständig machen ohne Eigenkapital möchtest, ist jeder Euro wichtig. Trotzdem solltest du bei der VSH nicht sparen.
Spartipps:
Was du NICHT tun solltest:
Wenn die VSH-Prämie dein Budget sprengt, gibt es Alternativen:
Ratenzahlung: Fast alle Versicherer bieten monatliche oder vierteljährliche Zahlung an (meist mit kleinem Aufschlag).
Betriebsmittelkredit: Ein kleiner Gründerkredit kann dir helfen, die Anfangsinvestitionen zu stemmen.
Bootstrapping-Strategie: Mit Bootstrapping kannst du aus den ersten Einnahmen die Versicherung finanzieren – schließe sie aber trotzdem VOR dem ersten Auftrag ab.
Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Besonderheiten.
Als Einzelunternehmen haftest du unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Die VSH ist daher existenziell wichtig.
Besonderheiten:
In einer GbR haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Die VSH sollte alle Gesellschafter einschließen.
Wichtig:
Auch bei einer GmbH gründen brauchst du meist eine VSH – allerdings auf zwei Ebenen:
VSH für die GmbH: Schützt die Gesellschaft vor Haftungsansprüchen aus Beratungsfehlern.
VSH für Geschäftsführer: Du haftest als Geschäftsführer persönlich für Pflichtverletzungen. Eine separate Police für dich kann sinnvoll sein.
D&O-Versicherung: Zusätzlicher Schutz für Organmitglieder.
Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, die beratend tätig sind, sollten diese ebenfalls mitversichert sein. Prüfe:
Die Arbeitswelt ändert sich rasant. Neue Technologien bringen neue Risiken.
Mit der DSGVO sind die Haftungsrisiken bei Datenschutzverstößen massiv gestiegen. Eine fehlerhafte Datenverarbeitung kann Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes nach sich ziehen.
Wichtig: Prüfe, ob deine VSH auch Datenschutzverstöße abdeckt. Viele neuere Policen enthalten:
Der Einsatz von KI-Tools in der Beratung wirft neue Fragen auf:
Die meisten VSH-Verträge decken KI-Nutzung noch nicht explizit ab. Informiere deinen Versicherer, wenn du KI-Tools einsetzt, und kläre den Versicherungsschutz.
Arbeitest du für internationale Kunden oder von verschiedenen Ländern aus?
Zu klären:
Standard-VSH-Verträge gelten meist nur für Deutschland. Bei internationaler Tätigkeit brauchst du eventuell Erweiterungen oder separate Policen.
Viele Freelancer arbeiten über Plattformen (Upwork, Fiverr, etc.). Hier gibt es Besonderheiten:
Die Versicherung sollte mit deinem Business mitwachsen.
Überschreitest du bestimmte Umsatzschwellen, musst du deinen Versicherer informieren. Meist wird dann die Prämie angepasst.
Tipp: Vereinbare im Voraus, wie Umsatzsteigerungen behandelt werden. Manche Verträge erlauben automatische Anpassungen ohne Neuprüfung.
Erweiterst du dein Angebot (z.B. vom reinen Texter zum Marketing-Berater), ändert sich dein Risikoprofil.
Wichtig:
Nicht gemeldete Tätigkeiten sind oft nicht versichert!
Verkaufst du dein Unternehmen oder übergibst es an Nachfolger?
Zu regeln:
Die Nachhaftung ist hier besonders kritisch. Schäden aus deiner Zeit können noch Jahre später auftauchen.
Die VSH ist nicht gleich VSH – je nach Branche gibt es erhebliche Unterschiede.
Typische Risiken:
Besonderheiten der VSH:
Typische Risiken:
Besonderheiten der VSH:
Typische Risiken:
Besonderheiten der VSH:
Typische Risiken:
Besonderheiten der VSH:
Typische Risiken:
Besonderheiten der VSH:
Nein! Die Betriebshaftpflicht deckt KEINE reinen Vermögensschäden. Du brauchst beide Versicherungen.
Falsch! Auch kleine Fehler können große Schäden verursachen. Die Unternehmensgröße schützt nicht vor Haftung.
Nein! Ein vollständiger Haftungsausschluss ist rechtlich unwirksam. Beschränkungen sind nur in engen Grenzen möglich.
Falsch! Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder nicht versicherten Tätigkeiten zahlt die VSH nicht.
Gefährlich! Ohne Nachhaftung bist du schutzlos gegen Altschäden. Die Nachhaftung ist essentiell.
Doch! Für Beratungsfehler und Pflichtverletzungen haftest du auch als GmbH-Geschäftsführer persönlich.
Die richtige Vermögensschadenhaftpflicht zu finden, ist komplex. Bei der Plan-D-Akademie unterstützen wir dich dabei:
Außerdem schulen wir dich in den Themen Selbstmanagement und professionellem Timeboxing, damit du Zeit für wichtige Themen wie Versicherungen findest – statt sie aufzuschieben.
Die Vermögensschadenhaftpflicht entwickelt sich ständig weiter:
Digitalisierung: Immer mehr Prozesse laufen digital ab. Versicherer passen ihre Produkte an neue Risiken an.
Individualisierung: Standard-Policen werden durch maßgeschneiderte Lösungen ergänzt.
Cyber-Integration: Die Grenzen zwischen VSH und Cyber-Versicherung verschwimmen.
KI und Automatisierung: Neue Technologien schaffen neue Haftungsrisiken – und neue Versicherungsprodukte.
Globalisierung: Internationale Tätigkeit wird zur Norm, Versicherungen müssen mithalten.
Bleib auf dem Laufenden und passe deine Versicherung regelmäßig an die aktuelle Situation an.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für jeden beratend, planend oder informierend Tätigen unverzichtbar. Sie schützt dich vor finanziellen Forderungen, die deine Existenz vernichten könnten, und wehrt gleichzeitig unberechtigte Ansprüche ab.
Ja, die Prämien kosten Geld. Aber ein einziger Schadenfall ohne Versicherung kann dich alles kosten – dein Unternehmen, deine Ersparnisse, deine wirtschaftliche Zukunft.
Investiere die Zeit, die richtige VSH zu finden. Spare nicht am falschen Ende. Dokumentiere deine Arbeit sorgfältig. Und vor allem: Schließe die Versicherung ab, BEVOR du sie brauchst. Denn dann ist es zu spät.
Mit der richtigen Vermögensschadenhaftpflicht kannst du beruhigt schlafen und dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Dein Business erfolgreich aufzubauen und deine Kunden bestmöglich zu beraten.
Ist die Vermögensschadenhaftpflicht steuerlich absetzbar? Ja, die Prämien für die Vermögensschadenhaftpflicht sind vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Sie mindern deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Auf die Versicherungsprämie selbst fällt keine Umsatzsteuer an, du kannst also auch keine Vorsteuer geltend machen. Die steuerliche Absetzbarkeit gilt sowohl bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als auch bei Bilanzierung.
Was ist der Unterschied zwischen Claims-made und Occurrence-Prinzip? Beim Claims-made-Prinzip (heute Standard) kommt es auf den Zeitpunkt der Schadensmeldung an – der Schaden muss während der Versicherungslaufzeit gemeldet werden, egal wann der Fehler passierte. Beim Occurrence-Prinzip (veraltet) zählt der Zeitpunkt, wann der Fehler passiert ist. Claims-made ist für dich vorteilhafter, sofern eine Rückwärtsversicherung und Nachhaftung eingeschlossen sind. Wichtig: Prüfe beim Versichererwechsel, dass keine Lücken entstehen – alte Fehler aus der Occurrence-Zeit müssen eventuell separat nachversichert werden.
Brauche ich als Freelancer wirklich eine VSH oder reicht die Betriebshaftpflicht? Als Freelancer brauchst du in den meisten Fällen beide Versicherungen. Die Betriebshaftpflicht deckt nur Personen- und Sachschäden (du beschädigst etwas beim Kunden). Die VSH deckt reine Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung oder Informationen. Wenn du nur ausführende Tätigkeiten ohne Beratungskomponente machst (z.B. reine Dateneingabe), reicht eventuell die Betriebshaftpflicht. Sobald du aber Empfehlungen aussprichst, planst oder berätst, ist die VSH unverzichtbar. Im Zweifelsfall: Lieber absichern.
Kann ich die VSH kündigen, wenn ich mein Geschäft aufgebe? Kündigen kannst du, aber du brauchst unbedingt eine Nachhaftung! Schäden aus Fehlern, die während deiner aktiven Zeit passiert sind, können noch Jahre später auftauchen. Ohne Nachhaftung bist du dann schutzlos. Empfehlung: Schließe beim Kündigen eine separate Nachhaftungspolice ab (meist 3-10 Jahre) oder zahle eine Einmalprämie für unbegrenzte Nachhaftung. Die Kosten sind überschaubar im Vergleich zum Risiko. Auch bei selbstständig keine Rentenversicherung gezahlt solltest du an solche Absicherungen denken.
Was passiert, wenn ich einen Schaden nicht sofort melde? Die meisten VSH-Verträge enthalten eine Obliegenheit zur sofortigen Schadensmeldung (oft binnen 48 Stunden nach Kenntnis). Versäumst du diese Frist, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder komplett verweigern – aber nur, wenn ihr durch die verspätete Meldung ein Nachteil entstanden ist (z.B. Beweise konnten nicht mehr gesichert werden). In der Praxis sind Versicherer oft kulant bei kurzen Verzögerungen. Trotzdem: Melde jeden potenziellen Schaden sofort, auch wenn du dir nicht sicher bist, ob er versichert ist. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig melden.

Du bist hier gelandet, weil du beruflich mehr willst – und das ist der erste Schritt! Mit unseren AVGS-geförderten Coachings unterstützen wir dich gezielt auf deinem Weg zurück in den Job oder in die Selbstständigkeit. Ob Bewerbungsstrategien, Karriereplanung oder der Sprung ins eigene Business – wir machen deinen Neustart konkret und erreichbar. Lass uns gemeinsam deine Ziele verwirklichen!