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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Der unterschätzte Schutz für Selbstständige

7. Oktober 2025
Lesedauer: 18 Minuten

Als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer trägst du täglich große Verantwortung. Ein falscher Rat, ein übersehener Fehler, eine fehlerhafte Beratung – und schon können Schäden in fünf- oder sechsstelliger Höhe entstehen. Anders als bei physischen Schäden geht es hier um reine Vermögensschäden, die eine normale Betriebshaftpflicht nicht abdeckt. Genau hier springt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein.

In diesem ausführlichen Ratgeber erfährst du alles über diese oft unterschätzte, aber existenziell wichtige Versicherung. Ich zeige dir, wer sie wirklich braucht, was sie kostet, welche Risiken sie abdeckt und worauf du beim Abschluss achten solltest. Außerdem erfährst du, wie du die richtige Police für deine Branche findest und typische Fehler vermeidest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Reiner Vermögensschutz: Die Vermögensschadenhaftpflicht greift bei finanziellen Schäden ohne Personen- oder Sachschäden – etwa durch Beratungsfehler oder falsche Informationen
  • Pflichtversicherung für viele Berufe: Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und andere Berufsgruppen sind gesetzlich zum Abschluss verpflichtet
  • Existenzsichernd: Schadenssummen können schnell sechsstellig werden – ohne Versicherung droht die Insolvenz
  • Branchenspezifische Tarife: Je nach Tätigkeit variieren Kosten und Leistungsumfang erheblich – von 200 bis mehrere tausend Euro jährlich
  • Nachversicherung wichtig: Viele Schäden werden erst Jahre nach der Beratung entdeckt – eine Nachhaftung ist essentiell

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (kurz: VSH) ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die speziell reine Vermögensschäden abdeckt. Aber was bedeutet das genau?

Ein reiner Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der entsteht, ohne dass eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde.

Der entscheidende Unterschied zur Betriebshaftpflicht

Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Wenn du als Handwerker beim Kunden eine Vase umwirfst oder jemand über dein Werkzeug stolpert – das sind klassische Fälle für die Betriebshaftpflicht.

Die Vermögensschadenhaftpflicht greift dagegen bei:

  • Fehlberatung durch einen Steuerberater, die zu Steuernachzahlungen führt
  • Falsche Rechtsauskunft eines Anwalts, die einen Prozessverlust zur Folge hat
  • Planungsfehler eines Architekten, die zu finanziellen Verlusten führen
  • Fehlerhafte IT-Beratung, die Datenverluste oder Systemausfälle verursacht
  • Unvollständige Finanzberatung, die zu Anlageverlusten führt

In all diesen Fällen entsteht dem Kunden ein finanzieller Schaden – aber nichts wurde kaputt gemacht und niemand wurde verletzt. Genau deshalb zahlt die normale Betriebshaftpflicht nicht.

Warum ist die VSH so wichtig?

Stell dir vor, du berätst als Unternehmensberater einen Kunden bei einer wichtigen Investitionsentscheidung. Aufgrund deiner fehlerhaften Analyse investiert er 500.000 Euro in ein Projekt, das scheitert. Er macht dich haftbar – zu Recht, wenn dir tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist.

Ohne Vermögensschadenhaftpflicht müsstest du diese 500.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Das bedeutet für die meisten Selbstständigen das wirtschaftliche Aus. Mit der richtigen Versicherung übernimmt diese die berechtigten Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Grundsätzlich gilt: Jeder, der beratend, planend oder informierend tätig ist, sollte eine VSH haben. Aber es gibt Abstufungen zwischen "nice to have" und "absolut unverzichtbar".

Berufsgruppen mit gesetzlicher Pflicht

Für einige Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben:

Rechts- und Steuerberatende Berufe:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Notare

Finanzdienstleister:

  • Versicherungsmakler
  • Finanzberater
  • Anlageberater

Bauberufe:

  • Architekten
  • Bauingenieure
  • Sachverständige

Wenn du zu diesen Berufsgruppen gehörst, kommst du um die VSH nicht herum. Die Mindestdeckungssummen sind oft gesetzlich oder durch Berufsordnungen festgelegt – meist zwischen 250.000 und 2,5 Millionen Euro.

Berufsgruppen, die dringend eine VSH brauchen

Auch ohne gesetzliche Pflicht ist die VSH für viele Selbstständige unverzichtbar:

Beratende Tätigkeiten:

  • Unternehmensberater
  • Personal- und Karriereberater
  • Marketing- und PR-Berater
  • Datenschutzbeauftragte
  • IT-Berater und Entwickler

Kreative und informierende Berufe:

  • Journalisten und Redakteure
  • Übersetzer und Dolmetscher
  • Gutachter und Sachverständige
  • Immobilienmakler

Gesundheitsberufe:

  • Heilpraktiker
  • Psychotherapeuten
  • Ernährungsberater
  • Gesundheitscoaches

Wenn du in einer dieser Branchen tätig bist oder darüber nachdenkst, Freelancer werden zu wollen, sollte die VSH ganz oben auf deiner Prioritätenliste stehen.

Wann kannst du auf eine VSH verzichten?

Eine VSH ist weniger relevant, wenn du:

  • Rein ausführende Tätigkeiten ohne Beratungskomponente machst
  • Als reiner Produzent oder Händler arbeitest
  • Im Handwerk ohne Planungs- oder Beratungsleistungen tätig bist

Aber Vorsicht: Die Grenzen verschwimmen oft. Auch als Webdesigner, der "nur" Websites baut, gibst du indirekt Empfehlungen und Beratung. Ein Fehler kann zu Umsatzverlusten des Kunden führen. Im Zweifelsfall lieber absichern.

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab?

Die VSH bietet zwei zentrale Leistungen: Sie reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

Regulierung berechtigter Schadenersatzansprüche

Wenn tatsächlich ein Fehler passiert ist und der Kunde zu Recht Schadenersatz fordert, übernimmt die Versicherung:

Schadenersatzleistungen:

  • Den entstandenen finanziellen Schaden
  • Entgangenen Gewinn des Geschädigten
  • Folgeschäden aus dem Fehler
  • Zinsen auf verspätete Zahlungen

Nebenkosten:

  • Sachverständigenkosten
  • Gutachterkosten
  • Gerichtskosten bei Prozessen

Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)

Mindestens genauso wertvoll ist der passive Rechtsschutz. Die Versicherung prüft jeden Anspruch genau und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht. Das übernimmt:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Prozesskosten aller Instanzen

Dieser Schutz ist Gold wert. Viele Kunden versuchen nämlich, Schäden auf Dienstleister abzuwälzen, auch wenn diese gar nicht schuld sind. Ohne Versicherung müsstest du diese Abwehr selbst finanzieren – das kann bei langwierigen Prozessen fünfstellig werden.

Was ist NICHT versichert?

Wichtig zu wissen: Die VSH hat Grenzen. Nicht versichert sind typischerweise:

Vorsätzliche Schäden: Wenn du absichtlich einen Schaden verursachst, zahlt keine Versicherung.

Eigenschäden: Deine eigenen finanziellen Verluste sind nicht gedeckt.

Vertragliche Erfüllungsansprüche: Wenn du vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringst, ist das kein Versicherungsfall, sondern Vertragsbruch.

Garantieversprechen: Hast du ein bestimmtes Ergebnis garantiert und erreichst es nicht, greift die Versicherung oft nicht.

Gewährleistungsfälle: Normale Nachbesserungen fallen nicht unter die VSH.

Strafen und Bußgelder: Diese musst du immer selbst tragen.

Kosten einer Vermögensschadenhaftpflicht

Die Kosten variieren stark je nach Beruf, Umsatz und gewünschter Deckungssumme.

Faktoren, die den Preis beeinflussen

Branche und Risikoeinstufung: Ein Steuerberater zahlt mehr als ein Übersetzer, weil das Schadenspotential höher ist.

Jahresumsatz: Je höher dein Umsatz, desto höher meist auch die Prämie. Die Versicherer gehen davon aus, dass größere Unternehmen auch größere Projekte betreuen.

Deckungssumme: Standard sind oft 1 Million Euro. Viele Berufsgruppen brauchen aber 2-5 Millionen Euro oder mehr.

Selbstbehalt: Mit höherem Selbstbehalt (z.B. 2.500 oder 5.000 Euro) kannst du die Prämie senken.

Maximierung: Eine einfache Maximierung bedeutet, dass die Deckungssumme pro Jahr einmal zur Verfügung steht. Eine zweifache Maximierung verdoppelt sie.

Preisspannen nach Berufsgruppen

Hier einige Richtwerte für jährliche Prämien:

Niedrigrisiko-Berufe (200-600 Euro/Jahr):

  • Übersetzer
  • Texter und Redakteure
  • Grafikdesigner
  • Fotografen

Mittleres Risiko (600-2.000 Euro/Jahr):

  • IT-Berater
  • Marketingberater
  • Personalberater
  • Heilpraktiker

Hochrisiko-Berufe (2.000-10.000+ Euro/Jahr):

  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Rechtsanwälte
  • Architekten
  • Finanzberater

Diese Zahlen sind Durchschnittswerte. Dein individueller Beitrag kann je nach Versicherer und Konditionen variieren.

Lohnt sich die Investition?

Absolut. Ein einziger Schadenfall kann deine wirtschaftliche Existenz vernichten. Die Prämie ist im Vergleich dazu eine überschaubare Investition in deine Sicherheit.

Wenn du gerade überlegst, wie mache ich mich selbstständig, solltest du die VSH-Kosten von Anfang an in deine Kalkulation einbeziehen. Sie gehören zu den grundlegenden Betriebsausgaben wie Miete und Telefon.

Deckungssummen: Wie viel Schutz brauchst du?

Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den die Versicherung pro Schadenfall bzw. pro Jahr zahlt. Die Wahl der richtigen Summe ist entscheidend.

Mindestdeckungssummen nach Berufsgruppen

Für viele regulierte Berufe gibt es gesetzliche oder standesrechtliche Mindestvorgaben:

Rechtsanwälte: Mindestens 250.000 Euro (oft aber 1 Million empfohlen)

Steuerberater: Mindestens 250.000 Euro

Wirtschaftsprüfer: Mindestens 1 Million Euro

Architekten: Je nach Bundesland 500.000 bis 3 Millionen Euro

Finanzberater: Mindestens 1,26 Millionen Euro

Empfohlene Deckungssummen

Die gesetzlichen Mindestsummen reichen oft nicht aus. Empfohlen werden:

Freiberufler und kleine Selbstständige: 1-2 Millionen Euro

Mittelständische Unternehmen: 3-5 Millionen Euro

Große Beratungsgesellschaften: 10 Millionen Euro oder mehr

Bedenke: Ein einziger Schadenfall kann die Deckungssumme komplett ausschöpfen. Wenn dann im selben Jahr ein zweiter Fall eintritt, kann es bei einfacher Maximierung kritisch werden.

Einfache vs. mehrfache Maximierung

Einfache Maximierung: Die Deckungssumme steht pro Versicherungsjahr einmal zur Verfügung. Bei 1 Million Euro Deckung und zwei Schäden à 800.000 Euro im selben Jahr bleibst du auf 600.000 Euro sitzen.

Zweifache Maximierung: Die Deckungssumme steht zweimal zur Verfügung – bei 1 Million Euro also 2 Millionen pro Jahr.

Unbegrenzte Maximierung: Die Deckungssumme gilt pro Schadenfall unbegrenzt oft pro Jahr.

Je nach Risikoprofil kann eine höhere Maximierung sinnvoller sein als eine höhere Grunddeckung.

Nachhaftung: Schutz über die Versicherungsdauer hinaus

Ein oft übersehener, aber extrem wichtiger Aspekt der VSH ist die Nachhaftung.

Warum ist Nachhaftung wichtig?

Viele Fehler werden nicht sofort, sondern erst Jahre später entdeckt. Beispiele:

  • Ein Steuerfehler fällt erst bei der Betriebsprüfung drei Jahre später auf
  • Eine fehlerhafte Rechtsberatung zeigt Folgen erst im Gerichtsprozess Jahre später
  • Ein Planungsfehler wird erst beim Bau oder nach Fertigstellung erkennbar

Wenn du deine VSH kündigst oder wechselst, könnten solche "Altfälle" unversichert sein – außer du hast eine Nachhaftung vereinbart.

Verschiedene Nachhaftungsmodelle

Rückwärtsversicherung (Vorversicherung): Deckt Schäden aus Fehlern ab, die vor Versicherungsbeginn passiert sind, aber erst jetzt gemeldet werden.

Nachhaftung nach Vertragsende: Sichert dich für eine bestimmte Zeit (z.B. 3-10 Jahre) nach Vertragsende gegen Ansprüche aus früheren Tätigkeiten ab.

Unbegrenzte Nachhaftung: Der beste, aber auch teuerste Schutz. Fehler aus der Versicherungszeit sind lebenslang gedeckt.

Empfohlene Nachhaftungsdauer

Orientiere dich an den gesetzlichen Verjährungsfristen in deiner Branche:

Mindestens 3 Jahre: Für die meisten Berufe ausreichend

5 Jahre: Besser und häufig empfohlen

10 Jahre: Für Bauberufe und besonders risikoreiche Tätigkeiten

Unbegrenzt: Wenn du dir maximale Sicherheit wünschen

Bei der Plan-D-Akademie empfehlen wir: Spare nicht an der Nachhaftung. Sie kostet vergleichsweise wenig, kann dich aber vor existenzbedrohenden Altlasten schützen.

Worauf du beim Vertragsabschluss achten solltest

Der Teufel steckt im Detail. Beim Abschluss einer VSH gibt es viele Fallstricke.

Die wichtigsten Vertragsklauseln

Versicherungsprinzip: Es gibt zwei Systeme: Claims-made und Occurrence. Claims-made ist heute Standard und deckt Schäden, die während der Versicherungslaufzeit gemeldet werden – egal wann der Fehler passierte. Achte darauf, dass eine Rückwärtsversicherung inkludiert ist.

Tätigkeitsbeschreibung: Deine Tätigkeiten müssen exakt beschrieben sein. Alles, was nicht erwähnt ist, könnte nicht versichert sein. Sei hier präzise, aber nicht zu eng.

Ausschlüsse: Lies genau, was NICHT versichert ist. Manche Policen schließen bestimmte Tätigkeiten oder Schadenarten aus.

Obliegenheiten: Du musst bestimmte Pflichten erfüllen (z.B. Schadensmeldung binnen 48 Stunden, Dokumentationspflichten). Verstöße können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Selbstbehalt: Wieviel musst du im Schadenfall selbst zahlen? Üblich sind 250-5.000 Euro. Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie.

Sublimits: Manche Versicherer begrenzen die Deckung für bestimmte Schadenarten (z.B. maximal 100.000 Euro für Datenschutzverstöße). Achte darauf, dass es keine zu engen Sublimits gibt.

Vergleichen lohnt sich

Die Angebote verschiedener Versicherer unterscheiden sich erheblich – nicht nur beim Preis, sondern auch bei den Leistungen. Nutze Vergleichsportale oder arbeite mit einem spezialisierten Versicherungsmakler zusammen.

Wichtig: Vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch:

  • Deckungsumfang
  • Ausschlüsse
  • Nachhaftung
  • Service und Schadensregulierung
  • Finanzstärke des Versicherers

Besonderheiten für verschiedene Rechtsformen

Je nach Unternehmensform gibt es Unterschiede:

Einzelunternehmen: Du haftest persönlich unbeschränkt, die VSH ist besonders wichtig.

GbR: Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch. Die VSH sollte alle Gesellschafter einschließen.

GmbH: Auch wenn die Haftung begrenzt ist – als Geschäftsführer haftest du persönlich für Beratungsfehler. Eine VSH für die Gesellschaft UND eine für dich als Geschäftsführer können sinnvoll sein.

Holding-Strukturen: Wenn du eine Holding gründen willst, brauchst du eventuell separate Policen für Mutter- und Tochtergesellschaften.

Typische Schadenfälle in verschiedenen Branchen

Um das Risiko besser einzuschätzen, hier typische Schadenfälle aus der Praxis:

Steuerberatung

Fall: Ein Steuerberater übersieht eine Möglichkeit zur steuerlichen Optimierung. Dem Mandanten entgeht dadurch eine Steuerersparnis von 80.000 Euro. Der Mandant macht den Berater haftbar.

Schadenssumme: 80.000 Euro plus Zinsen

IT-Beratung und Entwicklung

Fall: Ein IT-Berater empfiehlt eine Software-Lösung, die sich später als ungeeignet herausstellt. Der Kunde hat 150.000 Euro in die Implementation investiert und muss nun auf ein anderes System umsteigen.

Schadenssumme: 150.000 Euro Investitionskosten plus 200.000 Euro Umsatzverlust während der Umstellung

Unternehmensberatung

Fall: Ein Unternehmensberater erstellt eine fehlerhafte Marktanalyse. Basierend darauf investiert der Kunde in einen neuen Geschäftsbereich, der floppt.

Schadenssumme: 500.000 Euro Fehlinvestition plus entgangener Gewinn

Architektur

Fall: Ein Architekt plant ein Gebäude mit unzureichender Statik. Die Mängel werden erst nach Fertigstellung entdeckt. Nachbesserungen sind nötig.

Schadenssumme: 800.000 Euro Sanierungskosten

Journalismus

Fall: Ein Journalist veröffentlicht fehlerhafte Informationen über ein Unternehmen. Diesem entsteht ein Reputationsschaden und Umsatzeinbußen.

Schadenssumme: 250.000 Euro Umsatzverlust plus Anwalts- und Gerichtskosten

Finanzberatung

Fall: Ein Finanzberater empfiehlt eine ungeeignete Anlage. Der Kunde verliert einen Großteil seines Vermögens.

Schadenssumme: 300.000 Euro Anlageverlust

Diese Beispiele zeigen: Die Schadenssummen können schnell existenzbedrohend werden. Ohne VSH wärst du in allen Fällen privat haftbar.

VSH und andere Versicherungen im Zusammenspiel

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Teil eines umfassenden Versicherungskonzepts.

Betriebshaftpflicht vs. Vermögensschadenhaftpflicht

Wie bereits erwähnt, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden ab, während die VSH reine Vermögensschäden versichert.

Viele Selbstständige brauchen BEIDE Versicherungen:

  • Die Betriebshaftpflicht für physische Schäden (du verschüttest Kaffee über den Laptop des Kunden)
  • Die VSH für Beratungsfehler (deine Empfehlung führt zu finanziellen Verlusten)

Manche Versicherer bieten Kombi-Pakete an, die beide Risiken abdecken.

Berufshaftpflicht: Der Oberbegriff

"Berufshaftpflicht" ist eigentlich ein Überbegriff, der verschiedene Haftpflichtversicherungen für berufliche Risiken umfasst – darunter auch die VSH. Oft werden die Begriffe synonym verwendet, technisch gibt es aber Unterschiede.

D&O-Versicherung für Geschäftsführer

Wenn du Geschäftsführer einer GmbH bist (etwa nach einem GmbH gründen), kann eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) sinnvoll sein. Sie schützt dich vor Haftungsansprüchen aus deiner Organstellung.

Die D&O überschneidet sich teilweise mit der VSH, deckt aber auch andere Risiken ab (z.B. Insolvenzanfechtung).

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist KEIN Ersatz für die VSH. Sie hilft dir, wenn DU jemanden verklagen musst oder verklagt wirst – aber sie zahlt keine Schadenersatzforderungen.

Die VSH dagegen übernimmt sowohl die Abwehr unberechtigter Forderungen (quasi wie ein Rechtsschutz) ALS AUCH berechtigte Schadenersatzforderungen.

Cyber-Versicherung

In der digitalen Welt werden Cyber-Risiken immer wichtiger. Eine Cyber-Versicherung deckt Schäden durch Hackerangriffe, Datenverluste und Datenschutzverstöße ab.

Viele moderne VSH-Policen enthalten mittlerweile Cyber-Bausteine. Prüfe, ob deine Police auch Datenschutzverstöße nach DSGVO abdeckt – das kann schnell teuer werden.

Praktische Tipps für den Versicherungsalltag

Dokumentation ist alles

Je besser du deine Arbeit dokumentierst, desto einfacher kannst du im Schadenfall nachweisen, dass kein Fehler vorlag oder der Kunde ausreichend informiert wurde.

Best Practices:

  • Führe detaillierte Beratungsprotokolle
  • Lass dir wichtige Entscheidungen vom Kunden schriftlich bestätigen
  • Archiviere alle E-Mails und Unterlagen mindestens 10 Jahre
  • Nutze ein CRM für Startups, um Kundeninteraktionen nachvollziehbar zu dokumentieren
  • Führe ein sauberes Kassenbuch, um finanzielle Transaktionen zu belegen

Haftungsbeschränkungen vereinbaren

In deinen Verträgen kannst du die Haftung begrenzen – allerdings nur im Rahmen des rechtlich Zulässigen.

Zulässige Beschränkungen:

  • Haftungshöchstgrenzen (z.B. dreifaches Honorar)
  • Ausschluss von Folgeschäden
  • Ausschluss entgangenen Gewinns

Nicht zulässig:

  • Vollständiger Haftungsausschluss
  • Ausschluss bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Benachteiligung von Verbrauchern

Lass solche Klauseln von einem Anwalt prüfen. Sie können im Schadenfall viel Geld sparen, müssen aber rechtssicher formuliert sein. Ähnlich wie eine salvatorische Klausel in deinem Gesellschaftsvertrag sollten auch Haftungsbeschränkungen professionell aufgesetzt werden.

Im Schadenfall richtig reagieren

Wenn ein Kunde einen Schaden meldet oder Ansprüche geltend macht:

  1. Ruhe bewahren: Keine voreiligen Schuldeingeständnisse
  2. Versicherung sofort informieren: Meist musst du Schäden binnen 48 Stunden melden
  3. Nichts ohne Rücksprache zusagen: Lass die Versicherung die Sache prüfen
  4. Dokumentation sichern: Sammle alle relevanten Unterlagen
  5. Schweigen gegenüber Dritten: Sprich nur mit Versicherung und ggf. Anwalt über den Fall
  6. Nicht selbst zahlen: Auch kleine Beträge nur über die Versicherung regulieren

Vertrag regelmäßig überprüfen

Dein Geschäft entwickelt sich, neue Tätigkeitsfelder kommen hinzu, Risiken ändern sich. Überprüfe deine VSH mindestens jährlich:

  • Sind alle aktuellen Tätigkeiten versichert?
  • Reicht die Deckungssumme noch aus?
  • Gibt es bessere oder günstigere Angebote?
  • Haben sich gesetzliche Anforderungen geändert?

Bei der Plan-D-Akademie bieten wir regelmäßige Versicherungs-Checks an, um sicherzustellen, dass dein Schutz optimal ist.

Kosten steuerlich absetzen

Die gute Nachricht: Die Prämien für deine Vermögensschadenhaftpflicht sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.

So setzt du die VSH ab

Die Versicherungsprämien gehören zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn.

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Trage die Prämie als Betriebsausgabe ein.

Bei Bilanzierung: Die Prämie erscheint in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand.

Wichtig: Auch wenn du die VSH erst später zahlst, kannst du sie im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit absetzen (Abflussprinzip bei EÜR, Zuordnungsprinzip bei Bilanzierung).

Mehr Infos zur steuerlichen Behandlung findest du in unserem Artikel zur erste Steuererklärung als Selbstständiger.

Mehrwertsteuer beachten

Auf Versicherungsprämien wird keine Umsatzsteuer erhoben – sie sind umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 10 UStG. Du kannst also keine Vorsteuer geltend machen, musst aber auch keine ausweisen.

VSH für Gründer und Startups

Wenn du gerade erst startest, fragst du dich vielleicht: Brauche ich die VSH schon jetzt?

Ab wann brauchst du die Versicherung?

Sofort! Die VSH solltest du VOR dem ersten Kundenkontakt abschließen. Schäden können auch bei kleinen Aufträgen entstehen, und Nachhaftungslücken sind schwer zu schließen.

Besondere Tarife für Existenzgründer

Viele Versicherer bieten spezielle Gründertarife an:

  • Reduzierte Prämien im ersten Jahr
  • Flexible Anpassung bei wachsendem Umsatz
  • Niedrigere Einstiegsdeckungen (z.B. 500.000 statt 1 Million Euro)
  • Ratenzahlung statt Jahresbeitrag

Diese Tarife machen den Einstieg leichter. Achte aber darauf, dass der Versicherungsschutz trotzdem ausreicht.

VSH bei geringem Budget

Wenn du dich selbstständig machen ohne Eigenkapital möchtest, ist jeder Euro wichtig. Trotzdem solltest du bei der VSH nicht sparen.

Spartipps:

  • Wähle einen höheren Selbstbehalt (z.B. 2.500 statt 250 Euro)
  • Starte mit einer niedrigeren Deckungssumme und stocke später auf
  • Vergleiche gründlich verschiedene Anbieter
  • Prüfe Kombi-Tarife mit Betriebshaftpflicht
  • Nutze Gründer-Rabatte

Was du NICHT tun solltest:

  • Auf die VSH komplett verzichten
  • Bei der Nachhaftung sparen
  • Wichtige Tätigkeiten ausschließen lassen
  • Einen unseriösen Billiganbieter wählen

Finanzierung der Versicherung

Wenn die VSH-Prämie dein Budget sprengt, gibt es Alternativen:

Ratenzahlung: Fast alle Versicherer bieten monatliche oder vierteljährliche Zahlung an (meist mit kleinem Aufschlag).

Betriebsmittelkredit: Ein kleiner Gründerkredit kann dir helfen, die Anfangsinvestitionen zu stemmen.

Bootstrapping-Strategie: Mit Bootstrapping kannst du aus den ersten Einnahmen die Versicherung finanzieren – schließe sie aber trotzdem VOR dem ersten Auftrag ab.

VSH für verschiedene Unternehmensformen

Je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Besonderheiten.

Einzelunternehmen und Freiberufler

Als Einzelunternehmen haftest du unbeschränkt mit deinem Privatvermögen. Die VSH ist daher existenziell wichtig.

Besonderheiten:

  • Die Versicherung läuft auf deinen Namen
  • Bei Tätigkeitswechsel muss der Vertrag angepasst werden
  • Auch nach Geschäftsaufgabe brauchst du Nachhaftung

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

In einer GbR haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch. Die VSH sollte alle Gesellschafter einschließen.

Wichtig:

  • Alle Gesellschafter müssen namentlich versichert sein
  • Bei Ein- oder Austritt muss die Police angepasst werden
  • Die Gewinnverteilung OHG-Prinzipien gelten auch für die Kostenteilung der Versicherung

GmbH

Auch bei einer GmbH gründen brauchst du meist eine VSH – allerdings auf zwei Ebenen:

VSH für die GmbH: Schützt die Gesellschaft vor Haftungsansprüchen aus Beratungsfehlern.

VSH für Geschäftsführer: Du haftest als Geschäftsführer persönlich für Pflichtverletzungen. Eine separate Police für dich kann sinnvoll sein.

D&O-Versicherung: Zusätzlicher Schutz für Organmitglieder.

Mitarbeiter und Angestellte

Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, die beratend tätig sind, sollten diese ebenfalls mitversichert sein. Prüfe:

  • Sind alle Mitarbeiter im Vertrag genannt?
  • Gilt die Versicherung auch für freie Mitarbeiter?
  • Wie ist die Situation bei Minijob Krankenversicherung-Beschäftigten?

Moderne Aspekte: Digitalisierung und neue Risiken

Die Arbeitswelt ändert sich rasant. Neue Technologien bringen neue Risiken.

Cyber-Risiken und Datenschutz

Mit der DSGVO sind die Haftungsrisiken bei Datenschutzverstößen massiv gestiegen. Eine fehlerhafte Datenverarbeitung kann Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes nach sich ziehen.

Wichtig: Prüfe, ob deine VSH auch Datenschutzverstöße abdeckt. Viele neuere Policen enthalten:

  • Abwehr von DSGVO-Bußgeldern (soweit versicherbar)
  • Kosten für Benachrichtigungen bei Datenpannen
  • Krisenmanagement bei Cyber-Angriffen
  • Forensik-Kosten

KI und automatisierte Beratung

Der Einsatz von KI-Tools in der Beratung wirft neue Fragen auf:

  • Wer haftet, wenn die KI einen Fehler macht?
  • Ist KI-gestützte Beratung versichert?
  • Muss der KI-Einsatz im Vertrag erwähnt werden?

Die meisten VSH-Verträge decken KI-Nutzung noch nicht explizit ab. Informiere deinen Versicherer, wenn du KI-Tools einsetzt, und kläre den Versicherungsschutz.

Remote Work und internationale Tätigkeit

Arbeitest du für internationale Kunden oder von verschiedenen Ländern aus?

Zu klären:

  • Gilt die Versicherung auch bei Auslandstätigkeit?
  • Sind Schäden bei ausländischen Kunden versichert?
  • Welches Recht gilt im Schadenfall?

Standard-VSH-Verträge gelten meist nur für Deutschland. Bei internationaler Tätigkeit brauchst du eventuell Erweiterungen oder separate Policen.

Plattform-Arbeit und Vermittlungsportale

Viele Freelancer arbeiten über Plattformen (Upwork, Fiverr, etc.). Hier gibt es Besonderheiten:

  • Manche Plattformen bieten eigene Versicherungen
  • Diese decken aber oft nur Teilbereiche ab
  • Deine private VSH bleibt trotzdem wichtig
  • Prüfe Überschneidungen und Lücken

VSH und Geschäftsentwicklung

Die Versicherung sollte mit deinem Business mitwachsen.

Bei steigendem Umsatz

Überschreitest du bestimmte Umsatzschwellen, musst du deinen Versicherer informieren. Meist wird dann die Prämie angepasst.

Tipp: Vereinbare im Voraus, wie Umsatzsteigerungen behandelt werden. Manche Verträge erlauben automatische Anpassungen ohne Neuprüfung.

Bei neuen Tätigkeitsfeldern

Erweiterst du dein Angebot (z.B. vom reinen Texter zum Marketing-Berater), ändert sich dein Risikoprofil.

Wichtig:

  • Informiere den Versicherer BEVOR du die neue Tätigkeit aufnimmst
  • Lass die Erweiterung schriftlich bestätigen
  • Prüfe, ob die Prämie steigt

Nicht gemeldete Tätigkeiten sind oft nicht versichert!

Bei Unternehmensverkauf oder -übergabe

Verkaufst du dein Unternehmen oder übergibst es an Nachfolger?

Zu regeln:

  • Wer übernimmt die bestehende Versicherung?
  • Brauchst du weiterhin Nachhaftung für deine Zeit?
  • Muss der Nachfolger eine neue Police abschließen?

Die Nachhaftung ist hier besonders kritisch. Schäden aus deiner Zeit können noch Jahre später auftauchen.

Unterschiede zwischen Branchen

Die VSH ist nicht gleich VSH – je nach Branche gibt es erhebliche Unterschiede.

IT und Softwareentwicklung

Typische Risiken:

  • Programmierungsfehler mit finanziellen Folgen
  • Datenverluste
  • Systemausfälle
  • Sicherheitslücken

Besonderheiten der VSH:

  • Oft kombiniert mit Cyber-Versicherung
  • Hohe Deckungssummen nötig (Schäden können massiv sein)
  • Nachversicherung besonders wichtig (Fehler zeigen sich oft erst später)

Steuer- und Rechtsberatung

Typische Risiken:

  • Fristversäumnisse
  • Falsche Rechtsauskünfte
  • Übersehene Steueroptimierungen
  • Fehler in Steuererklärungen

Besonderheiten der VSH:

  • Gesetzliche Pflichtversicherung
  • Mindestdeckungssummen vorgeschrieben
  • Meist sehr lange Nachhaftung (10 Jahre)
  • Hohe Prämien aufgrund hoher Schadenfrequenz

Unternehmensberatung

Typische Risiken:

  • Fehlerhafte Strategieempfehlungen
  • Unrealistische Prognosen
  • Falsche Marktanalysen
  • Mangelhafte Projektbegleitung

Besonderheiten der VSH:

  • Sehr variable Schadenssummen
  • Schwierige Kausalitätsnachweise
  • Hohe Deckungssummen empfohlen (2-5 Millionen Euro)
  • Wichtig: Gute Dokumentation aller Beratungsleistungen

Marketing und PR

Typische Risiken:

  • Urheberrechtsverletzungen
  • Falsche Werbeversprechen
  • Reputationsschäden für Kunden
  • Verstöße gegen Wettbewerbsrecht

Besonderheiten der VSH:

  • Oft kombiniert mit Medien-Haftpflicht
  • Abdeckung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen wichtig
  • Auch Neukundengewinnung-Aktivitäten sollten versichert sein

Gesundheitswesen

Typische Risiken:

  • Behandlungsfehler mit finanziellen Folgen
  • Falsche Diagnosen
  • Fehlerhafte Ernährungsberatung
  • Datenschutzverstöße bei Gesundheitsdaten

Besonderheiten der VSH:

  • Oft kombiniert mit Behandlungsfehler-Versicherung
  • Sehr strenge Dokumentationspflichten
  • DSGVO-Aspekte besonders relevant

Häufige Irrtümer über die VSH

Irrtum 1: "Meine Betriebshaftpflicht reicht"

Nein! Die Betriebshaftpflicht deckt KEINE reinen Vermögensschäden. Du brauchst beide Versicherungen.

Irrtum 2: "Als Kleinunternehmer passiert mir nichts"

Falsch! Auch kleine Fehler können große Schäden verursachen. Die Unternehmensgröße schützt nicht vor Haftung.

Irrtum 3: "Ich kann mich vertraglich komplett freihaften"

Nein! Ein vollständiger Haftungsausschluss ist rechtlich unwirksam. Beschränkungen sind nur in engen Grenzen möglich.

Irrtum 4: "Die Versicherung zahlt immer"

Falsch! Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder nicht versicherten Tätigkeiten zahlt die VSH nicht.

Irrtum 5: "Nach Vertragsende brauche ich keine Versicherung mehr"

Gefährlich! Ohne Nachhaftung bist du schutzlos gegen Altschäden. Die Nachhaftung ist essentiell.

Irrtum 6: "Als GmbH-Geschäftsführer hafte ich nicht persönlich"

Doch! Für Beratungsfehler und Pflichtverletzungen haftest du auch als GmbH-Geschäftsführer persönlich.

Die Rolle der Plan-D-Akademie

Die richtige Vermögensschadenhaftpflicht zu finden, ist komplex. Bei der Plan-D-Akademie unterstützen wir dich dabei:

  • Risikoanalyse: Wir helfen dir, dein individuelles Risikoprofil zu ermitteln
  • Vertragsvergleich: Wir zeigen dir die wichtigsten Unterschiede zwischen Anbietern
  • Optimierung: Wir prüfen bestehende Verträge auf Lücken und Optimierungspotenzial
  • Integration: Wir zeigen dir, wie die VSH in dein gesamtes Risikomanagement passt

Außerdem schulen wir dich in den Themen Selbstmanagement und professionellem Timeboxing, damit du Zeit für wichtige Themen wie Versicherungen findest – statt sie aufzuschieben.

Checkliste: So findest du die richtige VSH

  1. Risiko analysieren:
  • Welche Tätigkeiten übe ich aus?
  • Wie hoch ist das potenzielle Schadensvolumen?
  • Gibt es gesetzliche Anforderungen?
  1. Eckdaten festlegen:
  • Benötigte Deckungssumme
  • Gewünschte Nachhaftungsdauer
  • Akzeptabler Selbstbehalt
  • Budget für Prämien
  1. Angebote vergleichen:
  • Mindestens 3-5 Angebote einholen
  • Nicht nur Preis, auch Leistungen vergleichen
  • Auf Ausschlüsse und Sublimits achten
  1. Kleingedrucktes prüfen:
  • Tätigkeitsbeschreibung korrekt?
  • Nachhaftung ausreichend?
  • Obliegenheiten erfüllbar?
  • Kündigungsfristen akzeptabel?
  1. Entscheidung treffen:
  • Im Zweifelsfall Experten hinzuziehen
  • Nicht nur nach Preis entscheiden
  • Bonität des Versicherers prüfen
  1. Laufende Pflege:
  • Jährlich überprüfen
  • Bei Änderungen sofort informieren
  • Dokumentation aktuell halten

Ausblick: Zukunft der VSH

Die Vermögensschadenhaftpflicht entwickelt sich ständig weiter:

Digitalisierung: Immer mehr Prozesse laufen digital ab. Versicherer passen ihre Produkte an neue Risiken an.

Individualisierung: Standard-Policen werden durch maßgeschneiderte Lösungen ergänzt.

Cyber-Integration: Die Grenzen zwischen VSH und Cyber-Versicherung verschwimmen.

KI und Automatisierung: Neue Technologien schaffen neue Haftungsrisiken – und neue Versicherungsprodukte.

Globalisierung: Internationale Tätigkeit wird zur Norm, Versicherungen müssen mithalten.

Bleib auf dem Laufenden und passe deine Versicherung regelmäßig an die aktuelle Situation an.

Fazit: VSH als unverzichtbare Absicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für jeden beratend, planend oder informierend Tätigen unverzichtbar. Sie schützt dich vor finanziellen Forderungen, die deine Existenz vernichten könnten, und wehrt gleichzeitig unberechtigte Ansprüche ab.

Ja, die Prämien kosten Geld. Aber ein einziger Schadenfall ohne Versicherung kann dich alles kosten – dein Unternehmen, deine Ersparnisse, deine wirtschaftliche Zukunft.

Investiere die Zeit, die richtige VSH zu finden. Spare nicht am falschen Ende. Dokumentiere deine Arbeit sorgfältig. Und vor allem: Schließe die Versicherung ab, BEVOR du sie brauchst. Denn dann ist es zu spät.

Mit der richtigen Vermögensschadenhaftpflicht kannst du beruhigt schlafen und dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Dein Business erfolgreich aufzubauen und deine Kunden bestmöglich zu beraten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ist die Vermögensschadenhaftpflicht steuerlich absetzbar? Ja, die Prämien für die Vermögensschadenhaftpflicht sind vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Sie mindern deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Auf die Versicherungsprämie selbst fällt keine Umsatzsteuer an, du kannst also auch keine Vorsteuer geltend machen. Die steuerliche Absetzbarkeit gilt sowohl bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als auch bei Bilanzierung.

Was ist der Unterschied zwischen Claims-made und Occurrence-Prinzip? Beim Claims-made-Prinzip (heute Standard) kommt es auf den Zeitpunkt der Schadensmeldung an – der Schaden muss während der Versicherungslaufzeit gemeldet werden, egal wann der Fehler passierte. Beim Occurrence-Prinzip (veraltet) zählt der Zeitpunkt, wann der Fehler passiert ist. Claims-made ist für dich vorteilhafter, sofern eine Rückwärtsversicherung und Nachhaftung eingeschlossen sind. Wichtig: Prüfe beim Versichererwechsel, dass keine Lücken entstehen – alte Fehler aus der Occurrence-Zeit müssen eventuell separat nachversichert werden.

Brauche ich als Freelancer wirklich eine VSH oder reicht die Betriebshaftpflicht? Als Freelancer brauchst du in den meisten Fällen beide Versicherungen. Die Betriebshaftpflicht deckt nur Personen- und Sachschäden (du beschädigst etwas beim Kunden). Die VSH deckt reine Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung oder Informationen. Wenn du nur ausführende Tätigkeiten ohne Beratungskomponente machst (z.B. reine Dateneingabe), reicht eventuell die Betriebshaftpflicht. Sobald du aber Empfehlungen aussprichst, planst oder berätst, ist die VSH unverzichtbar. Im Zweifelsfall: Lieber absichern.

Kann ich die VSH kündigen, wenn ich mein Geschäft aufgebe? Kündigen kannst du, aber du brauchst unbedingt eine Nachhaftung! Schäden aus Fehlern, die während deiner aktiven Zeit passiert sind, können noch Jahre später auftauchen. Ohne Nachhaftung bist du dann schutzlos. Empfehlung: Schließe beim Kündigen eine separate Nachhaftungspolice ab (meist 3-10 Jahre) oder zahle eine Einmalprämie für unbegrenzte Nachhaftung. Die Kosten sind überschaubar im Vergleich zum Risiko. Auch bei selbstständig keine Rentenversicherung gezahlt solltest du an solche Absicherungen denken.

Was passiert, wenn ich einen Schaden nicht sofort melde? Die meisten VSH-Verträge enthalten eine Obliegenheit zur sofortigen Schadensmeldung (oft binnen 48 Stunden nach Kenntnis). Versäumst du diese Frist, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder komplett verweigern – aber nur, wenn ihr durch die verspätete Meldung ein Nachteil entstanden ist (z.B. Beweise konnten nicht mehr gesichert werden). In der Praxis sind Versicherer oft kulant bei kurzen Verzögerungen. Trotzdem: Melde jeden potenziellen Schaden sofort, auch wenn du dir nicht sicher bist, ob er versichert ist. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig melden.

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