Ist eine Person bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet, kann nach Erfüllung bestimmter Kriterien ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragt werden. Der AVGS steht in unterschiedlichen Versionen zur Verfügung. date up ist zertifizierter Träger für §45 Maßnahmen.
Hierbei geht es um die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt:
die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III)
Zur Beantragung des AVGS wenden Sie sich zur Antragstellung und Beratung an den für Sie zuständigen Betreuer der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Sie erhalten nicht nur den Antrag für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, sondern haben gleichzeitig die Möglichkeit, sich bezüglich der Bedingungen beraten zu lassen.
Die Gültigkeit des AVGS wird nicht mehr laut Gesetz geregelt. Seit dieser Änderung liegt die Festlegung der Gültigkeitsdauer wieder im Ermessen Ihres Bearbeiters der Agentur für Arbeit. In den meisten Fällen erhält ein AVGS eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. In diesen Situationen verliert der AVGS seine Gültigkeit:
Bei der Plan-D Akademie können Sie diesen innerhalb der Gültigkeitsdauer (3 Monate) einlösen. Unsere Akademie ist mit ihren Lehrgängen für die Weiterbildungsförderung von einer anerkannten fachkundigen Stelle zugelassen und berät Sie gern: