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Freiberufliche Tätigkeit anmelden: So startest du als Freiberufler richtig durch

9. Oktober 2025
Lesedauer: 9 Minuten

Du bist Designer, Berater, Programmierer oder Texter und möchtest dich selbstständig machen? Dann hast du Glück – als Freiberufler ist der Start deutlich einfacher als für Gewerbetreibende. Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, weniger Bürokratie. Klingt zu gut, um wahr zu sein?

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Denn zuerst musst du klären: Bin ich überhaupt Freiberufler? Viele Tätigkeiten liegen in der Grauzone, und eine falsche Einschätzung kann später teuer werden. Außerdem gibt es auch für Freiberufler Pflichten und Formalitäten, die du kennen solltest.

In diesem kompakten Ratgeber erfährst du alles, was du über die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit wissen musst – von der Definition über die Anmeldung bis zu den ersten Schritten in die Selbstständigkeit. Praxisnah, auf den Punkt gebracht und ohne unnötiges Juristendeutsch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Gewerbeanmeldung: Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an, das Gewerbeamt ist nicht zuständig
  • Katalogberufe: Nur bestimmte Berufe gelten als freiberuflich – Ärzte, Anwälte, Journalisten, Architekten und weitere
  • Ähnliche Berufe: Designer, Programmierer und Berater können freiberuflich sein, wenn die Tätigkeit den Katalogberufen ähnelt
  • Keine Gewerbesteuer: Der größte Vorteil – Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, nur Einkommensteuer
  • EÜR statt Bilanz: Einfachere Buchhaltung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung, keine Bilanzierungspflicht

Freiberufler oder Gewerbe? Der entscheidende Unterschied

Bevor du dich anmeldest, musst du hundertprozentig sicher sein: Bist du wirklich Freiberufler?

Was ist ein Freiberufler?

Das Einkommensteuergesetz (§18 EStG) definiert Freiberufler als Personen, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Klingt abstrakt? Ist es auch.

Die Katalogberufe (eindeutig freiberuflich):

Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten

Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater

Technisch-Naturwissenschaftliche Berufe: Architekten, Ingenieure, Vermessungsingenieure, Geologen

Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer

Weitere: Lotsen, hauptberufliche Sachverständige

Die Grauzone: "Ähnliche Berufe"

Hier wird's kompliziert. Das Gesetz erlaubt auch "ähnliche Berufe". Das bedeutet: Wenn deine Tätigkeit einem Katalogberuf stark ähnelt, kannst du als Freiberufler eingestuft werden.

Beispiele für "ähnliche Berufe":

  • Designer (ähnlich Architekt): Grafikdesigner, Webdesigner, UX-Designer
  • Programmierer (ähnlich Ingenieur): Software-Entwickler, App-Entwickler
  • Berater (je nach Ausrichtung): Business-Berater, Marketing-Berater, IT-Berater
  • Texter/Copywriter (ähnlich Journalist/Schriftsteller)
  • Coaches (ähnlich Psychologe/Unterrichtender)

Wichtig: Ob deine Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird, entscheidet letztlich das Finanzamt! Bei Unsicherheit solltest du vorab eine verbindliche Auskunft einholen.

Wann bist du definitiv KEIN Freiberufler?

Handel: Kauf und Verkauf von Waren → Gewerbe

Produktion: Herstellung von Produkten → Gewerbe

Handwerk: Friseur, Elektriker, Maler → Gewerbe (mit Ausnahmen wie Restauratoren)

Vermittlung: Makler, Versicherungsvertreter → meist Gewerbe

Dienstleistungen ohne Ausbildung: Reinigung, Lieferservice → Gewerbe

Im Zweifel gilt: Wenn du nicht sicher bist, frag beim Finanzamt nach oder lass dich von einem Steuerberater beraten. Eine falsche Einstufung kann später zu Nachzahlungen führen!

So meldest du deine freiberufliche Tätigkeit an

Die Anmeldung als Freiberufler ist erfreulich unkompliziert.

Schritt 1: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Anders als Gewerbetreibende gehst du NICHT zum Gewerbeamt. Als Freiberufler meldest du dich direkt beim Finanzamt an.

So geht's:

  1. Fragebogen herunterladen: Vom Finanzamt (meist online verfügbar) oder über das ELSTER-Portal
  2. Ausfüllen: Detaillierte Angaben zu deiner Person und Tätigkeit
  3. Einreichen: Per Post, persönlich oder online via ELSTER

Wichtige Angaben im Fragebogen:

  • Art der Tätigkeit: Beschreibe präzise, was du machst
  • Beginn der Tätigkeit: Ab wann arbeitest du freiberuflich?
  • Voraussichtlicher Gewinn: Schätzung für die ersten Jahre
  • Kleinunternehmerregelung: Ja oder nein? (unter 22.000 Euro Umsatz im ersten Jahr)
  • Umsatzsteuer-ID: Willst du eine beantragen? (Empfehlung: Ja!)
  • Gewinnermittlung: EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) – für Freiberufler Standard

Schritt 2: Finanzamt prüft und reagiert

Das Finanzamt prüft deine Angaben. Das kann dauern – rechne mit 2-8 Wochen.

Mögliche Ergebnisse:

Anerkennung als Freiberufler: Du bekommst eine Steuernummer und kannst loslegen. Herzlichen Glückwunsch!

Rückfragen: Das Finanzamt möchte mehr Details zu deiner Tätigkeit. Erkläre präzise, warum du freiberuflich bist.

Ablehnung: Das Finanzamt stuft dich als Gewerbetreibenden ein. Du musst dann nachträglich ein Gewerbe anmelden.

Tipp: Füge dem Fragebogen eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung bei. Erkläre, warum deine Arbeit einem Katalogberuf ähnelt, welche Qualifikationen du hast und wie persönlich/kreativ deine Leistung ist.

Schritt 3: USt-ID beantragen

Falls du eine Umsatzsteuer-ID möchtest (und das solltest du!):

  • Im Fragebogen ankreuzen ODER
  • Später separat beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen

Die USt-ID beantragen dauert etwa 1-2 Wochen. Sie ist wichtig für Geschäfte mit anderen Unternehmen und wirkt professionell.

Schritt 4: Weitere Anmeldungen

Berufsgenossenschaft: Auch Freiberufler müssen sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden (gesetzliche Unfallversicherung). Kosten: ca. 50-200 Euro/Jahr.

Künstlersozialkasse (KSK): Wenn du als Künstler oder Publizist arbeitest, kannst (und solltest!) du dich bei der KSK versichern. Sie übernimmt 50% deiner Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge – ein riesiger Vorteil!

Berufskammer: Manche Freiberufler müssen sich in ihrer Berufskammer anmelden (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer etc.). Das läuft automatisch über die Berufszulassung.

Die Vorteile als Freiberufler

Warum ist der Freiberufler-Status so begehrt?

Keine Gewerbesteuer

Das ist der Hauptvorteil! Gewerbetreibende zahlen ab 24.500 Euro Gewerbeertrag zusätzlich zur Einkommensteuer noch Gewerbesteuer (ca. 14-17%). Als Freiberufler sparst du dir das komplett.

Beispiel:

  • Gewinn: 50.000 Euro
  • Gewerbesteuer bei Gewerbetreibendem: ca. 3.500 Euro
  • Gewerbesteuer als Freiberufler: 0 Euro

Das sind mehrere Tausend Euro Ersparnis pro Jahr!

Keine IHK-Beiträge

Freiberufler sind nicht Mitglied in der IHK (Industrie- und Handelskammer) und zahlen daher auch keine Beiträge. Das spart dir weitere 30-200 Euro pro Jahr.

Aber: Du hast auch keinen Zugang zu den IHK-Leistungen (Beratung, Seminare etc.). Das ist verschmerzbar – es gibt genug andere Anlaufstellen.

Einfachere Buchhaltung

Als Freiberufler reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Du musst keine Bilanz erstellen, keine doppelte Buchführung. Das spart Zeit und Kosten.

Ein gutes Kassenbuch führen und alle Belege sammeln – mehr brauchst du nicht.

Flexibilität bei der Rechtsform

Du kannst als Freiberufler allein arbeiten (Einzelunternehmen) oder dich mit anderen Freiberuflern zusammenschließen (Partnerschaftsgesellschaft, GbR).

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist speziell für Freiberufler konzipiert und bietet sogar Haftungsbeschränkung (als PartG mbB).

Die Pflichten als Freiberufler

Auch Freiberufler haben Pflichten – wenn auch weniger als Gewerbetreibende.

Steuererklärung und EÜR

Jährlich abgeben:

  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung (falls nicht Kleinunternehmer)
  • Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

Die erste Steuererklärung als Freiberufler kann verwirrend sein. Ein Steuerberater hilft, kostet aber 500-2.000 Euro. Für einfache Fälle reicht auch Software wie WISO oder ELSTER.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Falls du nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.

Das bedeutet: Du führst die von Kunden erhaltene Umsatzsteuer (19%) ans Finanzamt ab, ziehst aber gleichzeitig die selbst gezahlte Vorsteuer ab.

Rechnungen richtig schreiben

Auch als Freiberufler gelten strikte Regeln beim Rechnung schreiben:

Pflichtangaben:

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Steuernummer oder USt-ID
  • Rechnungsdatum und -nummer
  • Leistungsbeschreibung
  • Netto-Betrag, USt-Satz, Brutto-Betrag
  • Bei Kleinunternehmer: Hinweis auf Steuerbefreiung

Moderne Rechnungsprogramme für Kleinunternehmer erstellen rechtssichere Rechnungen automatisch.

Versicherungen

Pflicht: Krankenversicherung (gesetzlich oder privat, 200-800 Euro/Monat)

Dringend empfohlen:

Optional aber sinnvoll:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Altersvorsorge (Rürup-Rente steuerlich gefördert)

Mehr zur Rentenversicherung für Selbstständige findest du hier.

Typische Fehler vermeiden

Fehler 1: Falsche Einstufung

Viele Gründer wollen unbedingt Freiberufler sein (wegen der Vorteile) und melden sich so an, obwohl sie eigentlich gewerblich tätig sind. Das Finanzamt prüft – und bei falscher Einstufung drohen:

  • Nachzahlung der Gewerbesteuer (rückwirkend!)
  • Säumniszuschläge
  • Ärger mit der IHK

Lösung: Im Zweifel vorab beim Finanzamt anfragen oder Steuerberater konsultieren.

Fehler 2: Scheinselbstständigkeit

Wenn du nur einen Auftraggeber hast, für den du dauerhaft arbeitest, droht Scheinselbstständigkeit. Das gilt auch für Freiberufler!

Folge: Du wirst als Angestellter eingestuft, Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden (sehr teuer!).

Lösung: Mehrere Auftraggeber haben, eigenes Büro, eigene Arbeitszeiten, eigene Arbeitsmittel – zeige, dass du wirklich selbstständig bist.

Fehler 3: Keine Rücklagen für Steuern

Viele Freiberufler unterschätzen die Steuerlast. 30-45% deines Gewinns gehen ans Finanzamt!

Lösung: Lege von jeder Zahlung sofort 30-40% auf ein separates Steuerkonto. Dann gibt's keine bösen Überraschungen.

Fehler 4: Zu niedrige Preise

Freiberufler müssen ihre Krankenversicherung, Altersvorsorge, Urlaub und Ausfallzeiten selbst finanzieren. Ein Stundensatz von 30 Euro reicht da nicht!

Faustregel: Mindestens 60-80 Euro/Stunde für Einsteiger, 100+ Euro für Erfahrene.

Mehr zur Preiskalkulation in unserem Guide wie mache ich mich selbstständig.

Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit

Du bist angemeldet – und jetzt?

Kunden gewinnen

Netzwerk aktivieren: Erzähl allen, dass du jetzt selbstständig bist. Familie, Freunde, Ex-Kollegen – sie sind deine ersten Multiplikatoren.

Online präsent sein: LinkedIn-Profil aktualisieren, Website erstellen, Social Media nutzen. Mehr zur Neukundengewinnung.

Plattformen nutzen: Upwork, Fiverr, Freelancer.de – für den Start gute erste Aufträge.

Portfolio aufbauen: Zeige, was du kannst! Auch wenn du anfangs kostenlos oder günstig arbeitest – Referenzen sind Gold wert.

Arbeitsplatz einrichten

Home Office: Für die meisten Freiberufler ideal. Nutze ein Arbeitszimmer steuerlich ab (anteilige Miete, Strom etc.).

Coworking Space: Gegen Isolation und für Netzwerk. Kostet 100-300 Euro/Monat.

Geschäftsadresse: Manche nutzen Postfachadressen oder virtuelle Büros für professionellen Eindruck.

Tools und Software

Buchhaltung: lexoffice, sevDesk, Debitoor

Projektmanagement: Trello, Asana

Zeiterfassung: Toggl, Clockify

Rechnungen: Spezialisierte Tools oder All-in-One-Lösungen

Banking: Geschäftskonto bei klassischer Bank oder Neobank

KI-Support: Moderne KI-Tools unterstützen bei Texten, Recherche, Buchhaltung

Routinen etablieren

Feste Arbeitszeiten: Auch wenn du flexibel bist, setz dir Strukturen. Gutes Timeboxing hilft enorm.

Trennung Privat/Beruflich: Separates Konto, separates Handy, separater Arbeitsplatz.

Weiterbildung: Als Freiberufler musst du am Ball bleiben. Plane Budget und Zeit für Fortbildungen ein.

Netzwerken: Tausche dich mit anderen Freiberuflern aus. Es gibt viele Gruppen, Events, Online-Communities.

Bei der Plan-D-Akademie unterstützen wir Freiberufler mit praxisnahen Kursen, Tools und einer Community – vom Start bis zum erfolgreichen Business.

Wachstum und Skalierung

Vom Solo-Freiberufler zum Team

Irgendwann kommst du an deine Kapazitätsgrenzen. Dann hast du Optionen:

Andere Freiberufler beauftragen: Subunternehmer für Teilaufgaben

Angestellte einstellen: Möglich, aber aufwändig (Lohnbuchhaltung, Sozialversicherung)

Partnerschaft: Gründe mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft

Preise erhöhen

Mit wachsender Erfahrung und Reputation kannst (und solltest!) du deine Preise regelmäßig anpassen. Alle 1-2 Jahre 10-20% mehr ist realistisch.

Passive Einkommen aufbauen

Viele erfolgreiche Freiberufler entwickeln:

  • Online-Kurse
  • Bücher/E-Books
  • Templates und Tools
  • Mitgliedschaftsseiten

Das ermöglicht Einkommen, das nicht direkt an deine Arbeitszeit gekoppelt ist.

Wann zur GmbH wechseln?

Ab einem gewissen Punkt lohnt sich der Wechsel zur GmbH:

  • Bei dauerhaft hohem Gewinn (80.000+ Euro) steuerlich attraktiv
  • Wenn du Haftungsrisiken minimieren willst
  • Wenn du Investoren suchst

Die Entscheidung ist komplex – lass dich von einem Steuerberater beraten!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Kann das Finanzamt meine Einstufung als Freiberufler später wieder anzweifeln?

Ja, das kann passieren – und tut es leider häufiger, als man denkt! Das Finanzamt kann auch Jahre später bei einer Betriebsprüfung deine Tätigkeit neu bewerten. Besonders kritisch wird's, wenn sich deine Arbeit verändert hat (z.B. vom reinen Design zur Produktherstellung) oder wenn das Finanzamt Zweifel an der Qualifikation hat. Wenn du als Gewerbetreibender eingestuft wirst, musst du rückwirkend Gewerbesteuer nachzahlen – das kann richtig teuer werden! Dokumentiere deshalb von Anfang an gut: Qualifikationen, Art der Aufträge, persönliche Leistungserbringung. Bei größeren Veränderungen deiner Tätigkeit frag sicherheitshalber beim Finanzamt nach. Mehr zu steuerlichen Pflichten bei deiner ersten Steuererklärung.

  1. Kann ich als Freiberufler auch Produkte verkaufen oder muss ich dann ein Gewerbe anmelden?

Das ist eine häufige Grauzone! Grundsätzlich gilt: Sobald du Produkte kaufst und weiterverkaufst (Handel) oder Produkte herstellst und verkaufst (Produktion), wird daraus eine gewerbliche Tätigkeit. ABER: Als Freiberufler darfst du in geringem Umfang auch gewerbliche Nebentätigkeiten ausüben, ohne dass die gesamte Tätigkeit gewerblich wird. Die Grenze liegt bei etwa 3% deines Gesamtumsatzes oder maximal 24.500 Euro gewerblichem Umsatz. Beispiel: Als Designer verkaufst du zusätzlich fertige Templates oder Drucke – das kann noch ok sein. Sobald der Produktverkauf aber zum Hauptgeschäft wird, brauchst du ein Gewerbe. Im Zweifel: Finanzamt fragen oder die Tätigkeiten über zwei separate Unternehmen laufen lassen (Freiberufler + Einzelunternehmen).

  1. Muss ich als Freiberufler Rechnungen mit fortlaufender Nummer schreiben?

Ja, unbedingt! Auch Freiberufler müssen beim Rechnung schreiben eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer vergeben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der lückenlosen Nachvollziehbarkeit für das Finanzamt. Die Nummern müssen nicht zwingend bei "1" starten (manche starten mit "2025001" für besseren Überblick) und auch nicht aufeinanderfolgen sein (Lücken sind okay, wenn du z.B. eine Rechnung stornierst), aber jede Nummer darf nur einmal vergeben werden. Ein gutes Rechnungsprogramm macht das automatisch. Weitere Pflichtangaben: Name, Adresse, Steuernummer, Leistungsbeschreibung, Datum, Netto/Brutto-Beträge. Bei Kleinunternehmern zusätzlich der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §19 UStG.

  1. Kann ich als Freiberufler die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Absolut! Die Kleinunternehmerregelung steht auch Freiberuflern offen. Wenn dein Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 Euro liegt (ab 2025 voraussichtlich höher), kannst du auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten. Das vereinfacht deine Buchhaltung enorm – keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, keine Umsatzsteuer auf Rechnungen. Der Nachteil: Du kannst auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehen. Das lohnt sich vor allem, wenn du hauptsächlich mit Privatkunden arbeitest und wenig Betriebsausgaben hast. Bei B2B-Kunden kann es nachteilig sein, weil manche Firmen lieber mit umsatzsteuerpflichtigen Partnern arbeiten. Du entscheidest das beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung und kannst später wechseln. Details zur Kleingewerbe-Steuer – die Regeln gelten analog für Freiberufler.

  1. Was passiert, wenn ich nebenberuflich als Freiberufler starte und noch angestellt bin?

Das ist ein sehr guter und häufiger Weg! Viele Freiberufler starten nebenberuflich, um das Risiko zu minimieren. Wichtig: Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Klauseln zur Nebentätigkeit und informiere deinen Arbeitgeber (oft Pflicht). Solange deine freiberufliche Tätigkeit "nebenberuflich" bleibt (weniger Zeit und Einkommen als im Hauptjob), bleibst du über den Arbeitgeber krankenversichert – das spart dir mehrere hundert Euro monatlich. Beim Finanzamt meldest du die Tätigkeit ganz normal an. Steuern zahlst du auf das Zusatzeinkommen zusätzlich zu deinem Gehalt. Sobald deine freiberuflichen Einnahmen konstant dein Gehalt erreichen oder übersteigen, solltest du über den Vollzeit-Wechsel nachdenken. Mehr zum Thema wie mache ich mich selbstständig nebenberuflich findest du in unserem umfassenden Guide.

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