
Du möchtest mit einem Partner zusammen ein Business starten? Dann ist die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) vermutlich die einfachste und schnellste Lösung. Keine komplizierten Formalitäten, kein Notar, kein Stammkapital – ihr könnt theoretisch sofort loslegen. Klingt zu gut, um wahr zu sein?
Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Die GbR ist zwar die unkomplizierteste Rechtsform, bringt aber auch einige Besonderheiten mit sich, die du unbedingt kennen solltest. Besonders das Thema Haftung überrascht viele Gründer unangenehm, wenn sie nicht richtig informiert sind.
In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du über die GbR wissen musst – von der Gründung über die laufenden Pflichten bis hin zum richtigen Zeitpunkt für einen Wechsel zu einer anderen Rechtsform. Kompakt, praxisnah und ohne Juristen-Deutsch.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Urform der Personengesellschaften in Deutschland. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und existiert seit über 100 Jahren praktisch unverändert.
Eine GbR entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Das kann ein Business sein, aber auch ein gemeinnütziges Projekt oder sogar eine private Wohngemeinschaft (ja, wirklich!).
Wichtig: Die GbR entsteht automatisch – auch ohne schriftlichen Vertrag. Sobald ihr gemeinsam wirtschaftlich aktiv werdet, habt ihr faktisch eine GbR. Das ist praktisch, kann aber auch problematisch sein, wenn ihr euch später über Zuständigkeiten oder Gewinnverteilung streitet.
Grundsätzlich jeder, der geschäftsfähig ist:
Du kannst also problemlos mit einem Freund, einem Familienmitglied oder einem Geschäftspartner eine GbR gründen. Bei der Plan-D-Akademie sehen wir oft junge Gründer, die als GbR starten – sei es als Designer-Duo, als Berater-Team oder als kreative Agentur.
Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen hat die GbR klare Vor- und Nachteile:
GbR vs. Einzelunternehmen: Ein Einzelunternehmen hast du, wenn du allein gründest. Die GbR ist die Partnerversion davon. Beide haben persönliche Haftung und sind steuerlich ähnlich.
GbR vs. GmbH: Die GmbH bietet Haftungsbeschränkung, ist aber teurer in Gründung und Verwaltung (25.000 Euro Stammkapital, Notar, Handelsregistereintrag). Die GbR ist günstiger und einfacher.
GbR vs. OHG: Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist wie eine GbR für Kaufleute. Sie muss ins Handelsregister eingetragen werden und hat strengere Publizitätspflichten. Die Gewinnverteilung bei der OHG folgt ähnlichen Prinzipien wie bei der GbR.
GbR vs. Partnerschaftsgesellschaft: Die ist speziell für Freiberufler konzipiert (Ärzte, Anwälte, Architekten etc.). Ähnlich wie die GbR, aber mit der Option zur Haftungsbeschränkung (PartG mbB).
Die GbR ist ideal für:
Weniger geeignet ist die GbR für:
Die Gründung einer GbR ist erfrischend unkompliziert. Hier der Ablauf:
Theoretisch braucht ihr keinen schriftlichen Vertrag. Praktisch ist das aber grob fahrlässig! Ein Gesellschaftsvertrag schützt alle Beteiligten und verhindert Streit.
Was rein muss:
Tipp: Fügt unbedingt eine salvatorische Klausel ein. Die sorgt dafür, dass der restliche Vertrag gültig bleibt, wenn ein Punkt unwirksam sein sollte.
Ihr könnt eine Vorlage nutzen, solltet den Vertrag aber unbedingt von einem Anwalt prüfen lassen. Die paar hundert Euro für einen wasserdichten Vertrag sind gut investiert – Streit unter Gesellschaftern wird schnell richtig teuer.
Wenn ihr ein Gewerbe betreibt (nicht freiberuflich tätig seid), müsst ihr das anmelden. Jeder Gesellschafter meldet das Gewerbe einzeln bei seinem zuständigen Gewerbeamt an.
Kosten: 20-60 Euro pro Person, je nach Gemeinde. Mehr zu den Kosten der Kleingewerbeanmeldung erfährst du in unserem separaten Guide.
Benötigte Dokumente:
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei euch. Ihr bekommt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den ihr gemeinsam ausfüllt.
Wichtig: Entscheidet euch, ob ihr die Kleinunternehmerregelung nutzen wollt (Umsatz unter 22.000 Euro im ersten Jahr). Dann spart ihr euch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, könnt aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Falls ihr die Regelbesteuerung wählt, solltet ihr direkt eine USt-ID beantragen. Die braucht ihr für Geschäfte mit anderen Unternehmen.
Rechtlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen: Eröffnet ein gemeinsames Geschäftskonto für die GbR. Das erleichtert die Buchhaltung enorm und trennt sauber zwischen privat und geschäftlich.
Viele moderne Neobanken bieten günstige Geschäftskonten speziell für GbRs an. Achtet auf niedrige Gebühren und gute Online-Banking-Features.
Denkt an die wichtigsten Versicherungen:
Das war's. Ihr könnt jetzt offiziell als GbR arbeiten, Kunden akquirieren und Rechnungen stellen. Die gesamte Gründung dauert bei zügiger Bearbeitung 1-2 Wochen und kostet euch unter 100 Euro – plus die Kosten für Anwalt und Versicherungen.
Jetzt zum wichtigsten und riskantesten Aspekt der GbR: der Haftung.
Hier wird's ernst: In einer GbR haftet jeder Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Das bedeutet:
Beispiel: Eure GbR macht Schulden von 50.000 Euro. Auch wenn du persönlich nur zu 30% beteiligt bist, kann der Gläubiger die vollen 50.000 Euro von dir verlangen (du musst dir das Geld dann von deinen Mitgesellschaftern zurückholen).
Das ist der Hauptgrund, warum viele Gründer bei größeren Projekten lieber eine GmbH wählen.
Noch schlimmer: Die Haftung ist gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, der Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er sein Geld holt. Wenn dein Mitgesellschafter pleite ist, bleibst du auf der gesamten Schuld sitzen.
Schutzmaßnahmen:
Grundsätzlich kann jeder Gesellschafter die GbR allein vertreten – außer, ihr regelt das anders im Gesellschaftsvertrag.
Drei Modelle:
Einzelvertretung: Jeder Gesellschafter kann allein handeln und die GbR vertreten. Das ist der Normalfall, wenn ihr nichts anderes vereinbart.
Gesamtvertretung: Nur alle Gesellschafter gemeinsam können die GbR vertreten. Das ist sicherer, aber auch umständlicher im Alltag.
Gemischtes Modell: Für bestimmte Geschäfte (z.B. über 5.000 Euro) braucht es alle, für Routinegeschäfte reicht einer.
Regelt das unbedingt im Gesellschaftsvertrag! Sonst kann jeder von euch im Namen der GbR Verträge abschließen, die euch alle binden.
Wie wird das Geld verteilt? Auch hier gibt's Spielraum.
Ohne abweichende Vereinbarung gilt: Gewinn und Verlust werden zu gleichen Teilen verteilt – egal, wer wie viel eingebracht oder gearbeitet hat.
Beispiel: Ihr seid zu dritt, erzielt 90.000 Euro Gewinn. Jeder bekommt 30.000 Euro – selbst wenn einer nur 10% der Arbeit gemacht hat.
Das ist oft ungerecht und führt zu Frust. Regelt die Verteilung daher unbedingt im Gesellschaftsvertrag!
Ihr könnt die Gewinnverteilung völlig frei regeln:
Nach Kapitaleinlage: Wer mehr Geld eingebracht hat, bekommt mehr Gewinn.
Nach Arbeitsleistung: Wer mehr arbeitet, verdient mehr.
Gemischt: 50% nach Kapital, 50% nach Arbeit.
Fixe Beträge plus Rest: Erst bekommt jeder ein "Gehalt", der Rest wird nach einem Schlüssel verteilt.
Wichtig: Was auch immer ihr vereinbart – schreibt es auf und unterschreibt es alle!
Ihr könnt nicht einfach nach Belieben Geld aus der GbR nehmen. Entnahmen müssen vereinbart sein.
Typische Regelung: Jeder darf monatlich einen bestimmten Betrag entnehmen (z.B. 2.000 Euro). Am Jahresende wird dann abgerechnet: Wer mehr genommen hat als sein Gewinnanteil, muss zurückzahlen.
Dokumentiert alle Entnahmen sauber – sonst gibt's Chaos bei der Steuererklärung und Streit unter den Gesellschaftern.
Auch wenn die GbR einfach ist – Steuern zahlen müsst ihr trotzdem.
Einkommensteuer: Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung. Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer.
Gewerbesteuer: Fällt an, wenn ihr ein Gewerbe betreibt (nicht bei Freiberuflern). Es gibt einen Freibetrag von 24.500 Euro – darunter zahlt ihr keine Gewerbesteuer.
Umsatzsteuer: Wenn ihr nicht die Kleinunternehmerregelung nutzt, müsst ihr Umsatzsteuer erheben und abführen. Details zur Kleingewerbe-Steuer findest du hier.
Die gute Nachricht: Als GbR seid ihr meist nicht bilanzierungspflichtig. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht.
Was ihr trotzdem machen müsst:
Ein gutes Kassenbuch führen und ordentliche Belege sind Pflicht. Moderne Rechnungsprogramme für Kleinunternehmer nehmen dir viel Arbeit ab.
Die erste Steuererklärung als GbR kann verwirrend sein. Ihr macht:
Holt euch für die ersten Jahre einen Steuerberater – das spart Nerven und oft auch Geld durch clevere steuerliche Gestaltung.
Auch das Rechnung schreiben hat bei der GbR Besonderheiten.
Pflichtangaben auf der Rechnung:
Beispiel für die Firma: "Max Mustermann und Erika Beispiel GbR" oder "Design-Studio Mustermann & Beispiel GbR"
Digitale Tools machen das Rechnung-Schreiben einfach und sorgen dafür, dass nichts vergessen wird.
Die GbR ist super für den Start – aber nicht für immer.
Der Wechsel von GbR zu GmbH ist möglich, aber mit Aufwand verbunden:
Das kostet Zeit und Geld (ca. 2.000-5.000 Euro), spart aber langfristig oft Steuern und schützt euer Privatvermögen. Mehr Details zum GmbH gründen findest du hier.
Rechtlich nein – praktisch unbedingt ja! Eine GbR entsteht auch ohne Vertrag automatisch, sobald ihr gemeinsam wirtschaftlich tätig werdet. Aber ohne schriftlichen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen, die oft nicht zu eurer Situation passen. Bei Streit (und der kommt häufiger als du denkst) steht ihr ohne Vertrag auf verlorenem Posten. Investiert lieber einmal 300-500 Euro in einen ordentlichen Gesellschaftsvertrag vom Anwalt, als später Tausende für Rechtsstreitigkeiten zu zahlen. Der Vertrag sollte mindestens Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Entnahmerechte und Ausstiegsregelungen enthalten.
Das hängt von eurem Gesellschaftsvertrag ab. Ohne Regelung führt der Austritt eines Gesellschafters automatisch zur Auflösung der gesamten GbR – alle müssen aufhören! Mit kluger Vertragsgestaltung könnt ihr aber eine "Fortsetzungsklausel" vereinbaren: Die GbR läuft mit den verbleibenden Gesellschaftern weiter, der Ausscheidende bekommt seinen Anteil ausgezahlt. Wichtig: Regelt auch, wie der Wert des Anteils berechnet wird und welche Kündigungsfristen gelten. Übrigens haftet ein ausgeschiedener Gesellschafter noch fünf Jahre lang für Altverbindlichkeiten der GbR – ein weiterer Grund, warum viele ab einer gewissen Größe zur GmbH wechseln.
Ja, absolut! Eine GbR kann ganz normal Mitarbeiter einstellen – mit allen Rechten und Pflichten wie jeder andere Arbeitgeber auch. Ihr müsst euch bei der Sozialversicherung anmelden, Lohnsteuer abführen und alle arbeitsrechtlichen Vorschriften beachten. Beachtet dabei auch Themen wie Minijob-Krankenversicherung, wenn ihr geringfügig Beschäftigte einstellen wollt. Mit wachsender Mitarbeiterzahl wird die Verwaltung allerdings aufwendiger – ein weiterer Punkt, wo eine GmbH irgendwann Sinn macht. Bei der Plan-D-Akademie begleiten wir oft GbRs beim ersten Mitarbeiter – ein wichtiger Schritt, der gut geplant sein will!
Das solltet ihr unbedingt im Gesellschaftsvertrag regeln! Typische Optionen: Ordentliche Kündigung mit Frist (z.B. 6 Monate zum Jahresende), außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund, oder Verkauf des Anteils an einen der anderen Gesellschafter oder einen Dritten (mit Zustimmung). Ohne Vertrag gilt: Jeder kann die GbR jederzeit kündigen – dann muss sie komplett aufgelöst werden. Das ist meist nicht im Interesse aller. Plant für den Worst Case: Was, wenn die Chemie nicht stimmt? Was, wenn einer nicht mehr kann oder will? Eine gute Ausstiegsregelung ist wie eine Versicherung – du hoffst, sie nie zu brauchen, aber wenn, bist du froh, dass du sie hast.
Das hängt von eurer Tätigkeit ab! Wenn ihr beide (oder alle) freiberuflich tätig seid (z.B. Designer, Berater, Programmierer), könnt ihr als Freiberufler-GbR ohne Gewerbeanmeldung arbeiten. Dann meldet ihr eure freiberufliche Tätigkeit an und spart euch die Gewerbesteuer. Sobald aber auch nur ein Gesellschafter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, färbt das auf die gesamte GbR ab – ihr müsst alle ein Gewerbe anmelden. Das nennt sich "Abfärbewirkung". Also: Entweder alle freiberuflich oder alle gewerblich. Ein Mix ist nicht möglich. Im Zweifel fragt beim Finanzamt nach oder lasst euch von einem Steuerberater beraten.

Du bist hier gelandet, weil du beruflich mehr willst – und das ist der erste Schritt! Mit unseren AVGS-geförderten Coachings unterstützen wir dich gezielt auf deinem Weg zurück in den Job oder in die Selbstständigkeit. Ob Bewerbungsstrategien, Karriereplanung oder der Sprung ins eigene Business – wir machen deinen Neustart konkret und erreichbar. Lass uns gemeinsam deine Ziele verwirklichen!