AVGS Gründercoaching bei Plan-D
AVGS Gründercoaching online
Du willst dich selbstständig machen? Entwickle deine Geschäftsidee, deinen Businessplan und deinen Finanzplan im persönlichen Einzelcoaching. Online in ganz Deutschland. Mit passendem AVGS und schriftlicher Bewilligung vor Beginn: 100 % geförderte Coachingkosten.
Noch kein AVGS? Du kannst auch ohne Gutschein und ohne fertigen Businessplan unverbindlich anfragen. Über die Förderung entscheidet deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter.
- AZAV-zertifizierter Bildungsträger
- Einzelcoaching online oder vor Ort
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
Businessplan und Finanzplan im Gründercoaching
Du arbeitest an den Themen, die deine Gründung voranbringen. Businessplan und Finanzplan sind Schwerpunkte des bestehenden Einzelcoachings. Inhalte und Vertiefung stimmen wir innerhalb des bewilligten Rahmens auf deinen Bedarf ab.
So läuft dein AVGS Gründercoaching ab
Häufige Fragen
Wann ist das Gründercoaching zu 100 % gefördert?
Wenn dein AVGS zum Gründercoaching passt und deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter die Teilnahme vor Beginn schriftlich bewilligt, werden die Coachingkosten vollständig übernommen. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle; einen Rechtsanspruch auf das Coaching gibt es nicht.
Wer kann einen AVGS für die Gründung erhalten?
Ein AVGS kommt insbesondere für arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen infrage, die eine tragfähige Selbstständigkeit vorbereiten möchten. Die persönliche Ausgangslage und der Förderbedarf werden von Agentur für Arbeit oder Jobcenter geprüft.
Kann das AVGS Gründercoaching online stattfinden?
Ja. Plan-D begleitet Gründerinnen und Gründer persönlich im digitalen Einzelcoaching in ganz Deutschland. Termine und Unterlagen lassen sich dadurch flexibel abstimmen.
Was erarbeite ich beim Businessplan und Finanzplan?
Beim Businessplan strukturierst du Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt, Angebot und die nächsten Gründungsschritte. Beim Finanzplan bearbeitest du Kapitalbedarf, Investitionen, Finanzierung, Rentabilität und Liquidität. Beide Themen sind Schwerpunkte des bestehenden Gründercoachings, keine separat zugesagten AVGS-Kurzmaßnahmen. Inhalte und Vertiefung werden innerhalb des bewilligten Rahmens abgestimmt.
Ist AVGS Gründercoaching dasselbe wie Gründungszuschuss?
Nein. Der AVGS kann die Kosten eines bewilligten Coachings abdecken. Der Gründungszuschuss ist eine separate finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt und zur sozialen Absicherung beim Start in die Selbstständigkeit. Im Coaching bereitest du Businessplan und Finanzplan vor; über Förderung und erforderliche Nachweise entscheidet die zuständige Stelle.
Kann ich meinen Businessplan mit AVGS erstellen lassen?
Im Gründercoaching erarbeitest du deinen Businessplan gemeinsam mit deinem Coach, statt nur ein fertiges Dokument zu erhalten. Du entwickelst Geschäftsidee und Finanzplan so, dass du die Annahmen verstehst und dein Vorhaben selbst erklären kannst. Mit passendem AVGS und schriftlicher Bewilligung vor Beginn können die Coachingkosten zu 100 % übernommen werden.
Wie beantrage ich den AVGS bei Arbeitsagentur oder Jobcenter?
Im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft beschreibst du dein Gründungsvorhaben und den konkreten Unterstützungsbedarf. Plan-D kann dir vorab erklären, welche Angaben und Unterlagen für dieses Gespräch hilfreich sind.
Kann ich ohne AVGS und ohne fertigen Businessplan anfragen?
Ja. Für eine erste Anfrage reichen deine Gründungsidee und deine aktuelle Situation. Ein fertiger Businessplan oder ein bereits ausgestellter AVGS ist dafür nicht nötig. Wir klären mit dir, welche Unterstützung passt und wie du die mögliche Förderung mit deiner Vermittlungsfachkraft besprichst.